Einerseits verloren, andererseits doch gewonnen: Einige Bewohner des Laubenhofs haben durch ihren Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Teilerfolg erzielt. Selbst wenn das Gericht ihren Antrag nun zurückwies, haben sie doch juristische
Konstanz
Teilerfolg für Laubenhof-Bewohner: Dürfen im Stiftsgebäude überhaupt Arztpraxen entstehen?
Der Eilantrag einiger Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Stiftsgebäude wurde zwar abgelehnt. Doch die Begründung des Gerichts legt nahe, dass die vorgesehene ärztliche Nutzung nicht erlaubt ist.
