Das generelle Alkoholverbot im öffentlichen Raum gilt für Baden-Württemberg nicht mehr. Seit dem 27. Januar bestimmen die Kommunen selbst, wo ein Alkoholverbot gelten soll. Die Stadtverwaltung Konstanz hat sich allerdings vorläufig dagegen
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Generelles Alkoholverbot des Landes ist aufgehoben: Doch in Konstanz bleibt das kühle Blonde im öffentlichen Raum trotzdem tabu
Das generelle Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist in Baden-Württemberg Geschichte. Von nun an bestimmen die Kommunen selbst, wo Alkoholverbotszonen eingerichtet werden. Die Stadt Konstanz hat sich gegen solche Zonen entschieden. In der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, ist trotzdem weiterhin nicht erlaubt.
