Wer diese Polizeiverordnung liest, schüttelt im ersten Moment vielleicht kurz mit dem Kopf. So fängt es an: „Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 06.
Konstanz
Eine Zahl kann Leben retten! Warum Konstanz das Thema Hausnummern neu regelt
Es klingt nach Amtsschimmel: Hausnummern müssen sichtbar sein, dürfen höchstens drei Meter hoch hängen, und wer die Regeln nicht einhält, muss bis zu 2500 Euro Strafe zahlen. Aber das hat einen wirklich guten Grund.
