Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes gilt seit Samstag, 4. Dezember, 2 G im Einzelhandel. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist, darf in vielen Läden einkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die zur Grundversorgung
Bad Säckingen
Leere Läden contra normaler Betrieb: Wie sich die 2-G-Regel auf den Bad Säckinger Einzelhandel auswirkt
Das Weihnachtsgeschäft leidet, die Laufkundschaft fehlt: Unter den gegenwärtigen verschärften Corona-Regelungen ist in Baden-Württemberg der Zutritt zu den Geschäften nur Geimpften oder Genesenen vorbehalten. Das wirkt sich auf den Umsatz aus. Doch das Bild ist keineswegs einheitlich. Welche Erfahrungen die Geschäftsleute gemacht haben und wie Kunden auf die Kontrollen reagieren? Wir haben nachgefragt.
