Baden-Württemberg sieht sich als Leuchtturm in Sachen Bürgerdialog – auf übergeordneter Ebene. Seit 2014 gilt die Verwaltungsvorschrift zur Öffentlichkeitsbeteiligung für große Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte der Landesbehörden, die erst
Überlingen
Für die einen wichtig, für die anderen lästig: Wie viel Bürgerbeteiligung ist nötig und möglich? Wo stoßen derlei Prozesse an ihre Grenzen?
Es sind meist Bebauungspläne und konkrete Bauvorhaben, die in Überlingen auf Widerstand bei Bürgern stoßen. Bisweilen bevor der förmliche Beteiligungsprozess angelaufen ist, im Rahmen dessen die gewählten Gremien im Anschluss die Entscheidungshoheit haben. Ist eine intensivere Beteiligung für die Verwaltung lästig? Geht es den lauten Bürgern vor allem um individuelle Interessen?
