Alle Kinder, die nach der vierten Klasse die Heiligenberger Grundschule verlassen, werden zu Fahrschülern. Denn da ihre hiesige Wohngemeinde nicht über weiterführende Schulformen verfügt, müssen sie die Real- und Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien
Heiligenberg
Gemeinde muss Wilhelmsdorfer Schulbaukosten mittragen
Die Rechtsgrundlage lässt es zu: Schulträgergemeinden können mit umliegenden Gemeinden eine Kostenübernahme zu Bau- und Renovierungskosten verhandeln. Jetzt sind Heiligenberg und Wilhelmsdorf miteinander im Gespräch.
