Weil sie in 124 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat, ist eine Häfler Gastronomin vom Amtsgericht Tettnang zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verurteilt worden.
Schaden beläuft sich auf über 10.000 EuroDie Frau gab zu,
Bodenseekreis
Vorenthalten und veruntreut: Gastronomin missachtet Mindestlohn-Vorgaben
Das Amtsgericht Tettnang verurteilt eine Frau, die einen Teil des Arbeitsentgelts für ihre Angestellten als geldwerte Sachleistung für Kost und Logis behandelt hat. Jetzt soll sie eine Geldstrafe zahlen.
