Deborah Dillmann

Als Sozialleistung soll Bürgergeld das Existenzminimum sichern. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steht die Leistung erwerbsfähigen Menschen zu, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Außerdem können Menschen Bürgergeld bekommen, wenn andere vorrangige Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld oder auch der Kinderzuschlag nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund werden andere Leistungen zum Teil auf das Bürgergeld angerechnet. Ob das auch beim Mutterschaftsgeld der Fall ist und ob Bürgergeld-Bezieherinnen es überhaupt bekommen können, lesen Sie hier.

Mutterschaftsgeld: Was ist es und wer bekommt es?

Mutterschaftsgeld gehört laut dem Familienportal des Bundes neben dem Mutterschutzlohn zu den sogenannten Mutterschaftsleistungen. Sie sollen das Einkommen sichern, wenn eine Frau während ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten darf. Mutterschaftsgeld wird bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse gezahlt, sonst vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Innerhalb der Mutterschutzfristen - diese beginnen in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen nach der Geburt – sowie für den Entbindungstag zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld.

Wie hoch das Mutterschaftsgeld ist, hängt laut dem Familienportal vom durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate ab. Maximal werden jedoch 13 Euro pro Tag gezahlt. War der durchschnittliche Netto-Lohn pro Tag höher als 13 Euro, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld und Bürgergeld: Kann man die Leistungen gleichzeitig bekommen?

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommt, kann laut dem Familienportal Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Es ist dann so hoch wie das Arbeitslosengeld vor der Mutterschutzfrist.

Anders sieht es allerdings beim Bürgergeld aus. Bezieherinnen der Sozialleistung steht das Mutterschaftsgeld nicht zu. Aber das Bürgergeld wird erhöht. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende des Monats der Entbindung bekommen Bürgergeld-Bezieherinnen einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Dieser macht 17 Prozent des Regelbedarfs aus. Für Alleinstehende wären das rund 96 Euro. Außerdem können bestimmte einmalige Leistungen etwa für die notwendige Erstausstattung beim Jobcenter beantragt werden.