Anfang 2023 hat das Bürgergeld die Sozialhilfe Hartz IV abgelöst, ein Jahr später sind die Regelsätze des Bürgergeldes gestiegen. 2025 sind dagegen keine Änderungen beim Grundbetrag geplant. Das hat Auswirkungen auf die Mehrbedarf-Beträge – auch für Schwangere.
Bürgergeld 2025: Wie hoch ist der Betrag für den Regelsatz?
Mit Beginn des Jahres 2024 stieg der Regelsatz für eine Person von 502 Euro auf 563 Euro. Das bedeutete eine Erhöhung um 61 Euro, immerhin zwölf Prozent. Aufgrund der kräftigen Erhöhung im Vorjahr und der aktuellen Preisentwicklung ist im Jahr 2025 beim Bürgergeld eine Nullrunde geplant. Vorausgesetzt, die Sozialleistung bleibt in ihrer heutigen Form bestehen, was nicht sicher ist. Die CDU mit ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz etwa plant im Falle einer Regierungsbeteiligung nach den Neuwahlen im Februar die Abschaffung des Bürgergelds und stattdessen die Einführung einer Grundsicherung.
Der Bürgergeld-Regelsatz ist nicht für alle gleich, so erhalten Paare beispielsweise etwas weniger Geld. In anderen Fällen kommt zu dem Regelsatz mehr Geld hinzu, das heißt dann Mehrbedarf. Diesen erhalten beispielsweise Alleinerziehende mit Kind oder Menschen mit Behinderung.
Bürgergeld-Nullrunde 2025: Wie viel Mehrbedarf bekommen Schwangere?
Auch Schwangere haben beim Bürgergeld einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser ist so geregelt, dass sie einen Prozentsatz des Regelsatzes zusätzlich zum Regelsatz erhalten. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent. Dieser Mehrbedarf ist gültig bis zum Ende des Monats, in dem die Entbindung stattfindet.
Das bedeutet, dass Schwangere einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes erhalten. Mit der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes von 502 Euro auf 563 Euro im Jahr 2024, stieg aber auch der Mehrbedarf für Schwangere. Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Schwangere also statt 85,34 Euro Mehrbedarf, 95,71 Euro Mehrbedarf, mehr als zehn Euro mehr. Gemeinsam mit dem neuen Regelsatz gibt es für Schwangere ab 2024 also insgesamt 658,71 Euro Bürgergeld. Da 2025 die Regelsätze und damit auch die Mehrbedarfe nicht steigen, bleibt es auch im nächsten Jahr bei diesem Betrag.
Übrigens: Neben dem Regelsatz und diversen Arten von Mehrbedarfen erhält man als Bürgergeld-Bezieher noch mehr Geld. Das Jobcenter übernimmt die Miete, die Heizkosten und außerdem einige Reparaturen und Anschaffungen.