Wer längere Zeit krank ist, lebt mit einer Unsicherheit. Denn im ersten Moment springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Spätestens nach 72 Wochen endet dieser Anspruch aber. Wenn man dann nach wie vor nicht arbeiten kann, steht man vor der Frage: Wie geht es finanziell nun weiter? Nicht selten kommt es vor, dass zu diesem Zeitpunkt die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) noch nicht bewilligt ist. Damit jedoch niemand in einer solchen Situation ohne Einkommen bleibt, gibt es die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?
Die Nahtlosigkeitsregelung ist in § 145 SGB III festgesetzt und sorgt für einen lückenlosen Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Regelung greift für Menschen, die dauerhaft erkrankt und darum arbeitsunfähig sind, deren Krankengeld aber ausläuft. Wenn sie dann noch keine Erwerbsminderungsrente erhalten, soll mit der Nahtlosigkeitsregelung eine Versorgungslücke verhindert werden.
Das Gesetz besagt nämlich, dass auch Personen, die arbeitsunfähig geschrieben sind, über die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I beziehen dürfen. Auf diese Weise ist die finanzielle Existenz gesichert, bis es zu einer Rehabilitation, einer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt oder einem Renteneintritt kommt.
Wie kommt man vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld?
Aber wie läuft die Nutzung dieses Vorteils eigentlich ab? Der Sozialverband VdK erklärt: Ab der siebten Krankheitswoche bekommt man statt des Gehalts des Arbeitgebers das Krankengeld der Krankenkasse ausbezahlt. Einen Anspruch auf dieses Geld hat man aber maximal 72 Wochen. Hat man diesen Zeitraum überschritten, befindet man sich in der sogenannten „Aussteuerung“. Die Krankenkasse teilt einem vorab mit, wie lange sie zahlt. Betroffene haben dann genug Zeit, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Wichtig zu wissen ist: Arbeitsfähige Arbeitslose müssen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen, um ALG I beziehen zu können. Für Erkrankte, die im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beziehen, gilt das meist nicht. Die Arbeitsagentur prüft dennoch die Leistungsfähigkeit. Betroffene werden darum aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wer die Frist dafür verpasst, muss damit rechnen, dass er auch kein ALG I bekommt.
Nahtlosigkeitsregelung: Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
Wie lange man das Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen kann, richtet sich laut VdK nach dem Alter der betroffenen Person, den Beitragszeiten und den eingezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung für den Bezug ist, wie bei regulären Arbeitslosen auch, dass man in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwölf Monate lang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist. Grundsätzlich reicht die Bezugsdauer von sechs Monaten bei zwölf Monaten vorausgegangener Beschäftigung bis zu maximal 24 Monaten bei 48 Monaten vorausgegangener Beschäftigung und einem Alter von über 58 Jahren.
Was aber, wenn man nach Ablauf dieses Anspruchs nach wie vor keine Erwerbsminderungsrente bezieht? In diesem Fall können betroffene Personen laut Gesetzgebung Bürgergeld beantragen.
Nahtlosigkeitsregelung: Was muss man beachten?
Eine Sache gilt es allerdings bei der Nahtlosigkeitsregelung zu beachten: Wie der VdK erläutert, kann die Bundesagentur für Arbeit Betroffene trotz Krankheit auffordern, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Dann muss man unter Umständen Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen.
Die Arbeitsagentur schlägt einem im Zuge dieser Maßnahme häufig Tätigkeiten vor, die den Körper nur wenig belasten. Auch Einkommensverluste, weil man in der neuen Tätigkeit weniger verdient als im alten Beruf, gelten in einem gewissen Rahmen als zumutbar.