Die Grundsteuererklärung ist nicht besonders beliebt: Mehr als die Hälfte der Eigentümer in Baden-Württemberg hat sie rund einen Monat vor Fristende noch nicht abgegeben.

Laut Auskunft des Finanzministeriums gingen landesweit bisher knapp 2,4 Millionen Erklärungen bei den Finanzämtern ein. Das sind 42 Prozent aller abzugebenden Formulare. Der Kreis Konstanz liegt mit einer Quote von rund 53 Prozent leicht über dem Durchschnitt.

Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 einreichen

Im Umkehrschluss bedeutet das: Zahlreiche Menschen werden sich in den kommenden Wochen noch mit dem Ausfüllen der Formulare befassen müssen. Die Abgabefrist endet mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ursprünglich war der 31. Oktober 2022 als Stichtag geplant, doch die Finanzminister der Länder haben sich im Oktober auf eine dreimonatige Verlängerung geeinigt.

Wer die Grundsteuererklärung noch vor sich hat, sollte nicht vergessen, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben – laut Auskunft des baden-württembergischen Finanzministeriums einer der häufigsten Fehler bei den bisher eingegangenen Erklärungen. „Dafür gibt es bei der Grundsteuer allerdings eine Ermäßigung“, so eine Sprecherin.

Dass die Wohnnutzung korrekt angegeben wurde, erkennt man daran, das auf dem Grundsteuermessbescheid die Steuermesszahl 0,00091 steht. Oder anders gesagt: „0,91 v. T.“. Wer die Grundsteuererklärung schon abgeben hat und jetzt bemerkt, dass die überwiegende Wohnnutzung vergessen wurde, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Bei falschen Angaben: Finanzamt kontaktieren

Stimmen die Angaben im Grundsteuerwertbescheid und/oder dem Grundsteuermessbescheid nicht, sollten sich Betroffene innerhalb der vierwöchigen Einspruchsfrist beim Finanzamt melden – am besten schriftlich über die Steuersoftware „Elster“ oder das Kontaktformular der Finanzämter im Internet.

Wichtig: Aktenzeichen nicht vergessen. „Generell gilt natürlich, dass eine korrekt ausgefüllte Erklärung die Bearbeitung vereinfacht und dadurch beschleunigt“, sagt die Ministeriums-Sprecherin.

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Wer es nicht schafft, die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar abzugeben, dem droht – zunächst eine schriftliche Erinnerung vom Finanzamt. Die Schreiben sollen voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2023 verschickt werden. Wer sämtliche Aufforderungen ignoriert, riskiert eine Strafzahlung von mindestens 25 Euro und, zumindest theoretisch, bis zu 25.000 Euro.

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