Derzeit erhalten etwa 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitteilt. Rund 44 Prozent der Empfänger sind Familien – darunter viele Alleinerziehende – und in 52 Prozent der Haushalte leben Rentnerinnen und Rentner. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen, der sie bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt. Laut dem Ministerium gilt es als vorgelagerte soziale Leistung und soll Haushalten mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung „ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen“ ermöglichen.
Aber was genau sind die Berechnungsgrundlagen für die Höhe des Wohngelds? Gibt es eine maximale Größe, die eine Wohnung nicht überschreiten darf, damit eine Person Wohngeld erhalten kann?
Wohngeld: Wie viel Quadratmeter darf eine Wohnung für eine Person haben?
Die Höhe des Wohngelds kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern wird bei jedem Antrag individuell nach einer komplexen Formel – siehe § 19 Wohngeldgesetz (WoGG) – berechnet. Wie viel Wohngeld ein Haushalt bekommt, hängt laut BMWSB maßgeblich von drei Faktoren ab:
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Anzahl der Haushaltsmitglieder
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Höhe der Miete oder Belastungen bei Eigentum
Beim Wohngeld gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Wohnungsgröße. Die Höchstbeträge für die Miete oder Eigentumsbelastung, die in die Berechnung einfließen, richten sich nach der Anzahl der zugehörigen Haushaltsmitglieder sowie der jeweils zugehörigen Mietenstufe für die Stadt oder Gemeinde, informiert der Sozialverband Deutschland.
Wohngeld: Nicht Wohnungsgröße, sondern Mietenstufe beeinflusst Miethöchstbeträge
Wie das BMWSB informiert, werden alle Gemeinden und Landkreise in Deutschland entsprechend ihres Mietniveaus einer bestimmten Mietenstufe zugeordnet – basierend auf einem gesetzlich geregelten Verfahren. Diese Mietenstufe legt fest, bis zu welchem Betrag Mietkosten oder Belastungen beim Eigentum durch das Wohngeld bezuschusst werden können. Es gibt sieben Mietenstufen: Teure Gemeinden sind in Mietenstufe sieben, günstige in Mietenstufe eins. In der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung (WoGV) kann man für seine Stadt oder Gemeinde oder seinen Kreis nachsehen, wie hoch die jeweilige Mietenstufe ist. Einige Beispiele:
Gemeinde | Mietenstufe |
Augsburg | V |
Berlin | IV |
Hamburg | VI |
Köln | VI |
München | VII |
Für Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern erfolgt die Einstufung individuell, kleinere Gemeinden werden innerhalb ihres Landkreises zusammengefasst bewertet. Maßgeblich ist die Abweichung der durchschnittlichen Mieten vom bundesweiten Durchschnitt. Grundlage für die Einstufung sind die Mietdaten von Wohngeldempfängerinnen und -empfängern, die das Statistische Bundesamt im Rahmen der amtlichen Wohngeldstatistik erhebt.
Beim Wohngeldantrag wird demnach nicht die tatsächliche Miete oder Belastung berücksichtigt, sondern ein für die jeweilige Gemeinde festgelegter Höchstbetrag. Selbst wenn man also mehr Miete zahlt, wird nur dieser Höchstbetrag für die Berechnung des Wohngelds verwendet. Für eine Person ergeben sich laut Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG folgende Höchstbeträge:
Mietenstufe | Höchstbetrag für eine Person |
I | 361 Euro |
II | 408 Euro |
III | 456 Euro |
IV | 511 Euro |
V | 562 Euro |
VI | 615 Euro |
VII | 677 Euro |
Zum Höchstbetrag kommt dann noch ein Heizkostenzuschlag und eine Klimakomponente hinzu, deren Beträge in § 12 WoGG geregelt sind. Beides wurde mit der Wohngeldreform 2023 neu eingeführt, wodurch das durchschnittliche Wohngeld laut BMWSB für die Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro pro Monat gestiegen ist.
Finanztip.de rechnet folgendes Beispiel vor: Eine alleinstehende Person in Berlin, wo Mietenstufe IV gilt, zahlt 500 Euro Kaltmiete und 150 Euro Nebenkosten. Der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag liegt bei 511 Euro, zu dem zusätzlich ein Heizkostenzuschlag von 110,40 Euro sowie eine Klimakomponente von 19,20 Euro kommen. Es ergibt sich ein Miethöchstbetrag von 640,60 Euro – nahezu die komplette Warmmiete – der bei der Wohngeldberechnung einfließt.
CIVEY-UMFRAGE: Wie viele Berufstätige, denken Sie, würden ihren Job aufgeben, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1500€ im Monat gäbe?
Fazit: Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung an, sondern vor allem, wo man lebt und wie teuer das Wohnen dort ist. Aber auch andere Faktoren, wie das Einkommen, spielen eine wichtige Rolle für die Höhe des Wohngeldes. Eine Orientierung, ob man Anspruch auf Wohngeld hat und wie hoch es ausfallen könnte, kann der Wohngeld-Plus-Rechner des Ministeriums geben.
Übrigens: Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Wer nach Ablauf der regulären Bewilligungsfrist weiterhin Wohngeld erhalten möchte, muss einen Weiterleistungsantrag stellen.