Christina Bischof

Das Vereinigte Königreich – und damit auch König Charles III. als dessen Staatsoberhaupt – ist auf der Suche nach Verstärkung. Und das nicht etwa im Königreich selbst, sondern hier in Deutschland. Über die offizielle Website der britischen Regierung wurde kürzlich eine ungewöhnliche Stellenausschreibung veröffentlicht: Seit dem 1. September 2025 können sich Interessierte auf die Position des britischen Honorarkonsuls in Niedersachsen bewerben. Mit dieser Besetzung sollen nach Angaben der Botschaft die „besonderen Beziehungen“ zwischen Großbritannien und Niedersachsen weiter ausgebaut werden. Worum es dabei genau geht und welche Voraussetzungen von den Bewerbern erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Britischer Honorarkonsul für Hannover gesucht: Was beinhaltet dieser Job?

Die Stellenausschreibung erfolgte über die britische Botschaft in Berlin. Diese gehört zu einem weltweiten Netzwerk, das die politischen, wirtschaftlichen und konsularischen Interessen Großbritanniens im Ausland vertritt. In der aktuellen Ausschreibung wird betont, dass das Amt des Honorarkonsuls durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geregelt ist. Künftige Amtsinhaber stehen dabei unter der Aufsicht des stellvertretenden Missionsleiters und Generalkonsuls in Berlin. Zugleich wird darauf geachtet, dass sie eng mit den Abteilungen für konsularische Angelegenheiten, Innenpolitik und öffentliche Diplomatie kooperieren, um die Interessen des Vereinigten Königreichs und die der Krone vor Ort bestmöglich zu repräsentieren.

Die Aufgabenbereiche des britischen Honorarkonsuls sind breit gefächert: Sie reichen von der Betreuung britischer Staatsangehöriger in Deutschland, die Hilfe benötigen, bis hin zur Unterstützung der britischen Botschaft bei der Bewältigung möglicher Krisensituationen. Je nach Anforderung kann dabei auch mit anderen Abteilungen zusammengearbeitet werden. Die Ernennung des britischen Honorarkonsuls erfolgt zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Nach Ende der ersten Amtszeit kann die Position jedoch um drei weitere Jahre verlängert werden.

Auch wenn der Titel und die Aufgaben zunächst eindrucksvoll wirken mögen – finanziell lohnt sich das Amt kaum. Denn beim Posten des britischen Honorarkonsuls handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit: unbezahlt, ohne Rentenansprüche und ohne weitere Leistungen. Laut Ausschreibung erhält der Konsul lediglich ein geringes jährliches Honorar. Attraktiv könnte hingegen die geringe Arbeitszeit erscheinen: Erwartet wird ein durchschnittlicher Aufwand von nicht mehr als vier Stunden pro Woche.

Übrigens: Prinzessin Charlotte scheint ihren Traumberuf bereits gefunden zu haben. Unterdessen hat der zukünftige König, Prinz George bereits seinen ersten royalen Auftritt absolviert.

Welche Anforderungen sollten Bewerber erfüllen?

Um für die Stelle des Honorarkonsuls infrage zu kommen, müssen die Bewerberinnen und Bewerber jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Wie aus der offiziellen Stellenausschreibung hervorgeht, sollten die Kandidaten „über sehr gute Kenntnisse und ein tiefes Verständnis von Niedersachsen verfügen und ein etabliertes Netzwerk haben, das Ihnen dabei hilft, britische Interessen zu vertreten und britischen Staatsangehörigen, die sich in Schwierigkeiten befinden, Unterstützung zu bieten“.

Wer sich als britischer Honorarkonsul bewerben möchte, muss zudem einige formale Hürden nehmen. Eine Sicherheitsüberprüfung durch das Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO) ist verpflichtend, ebenso wie die Exequatur des deutschen Auswärtigen Amts – die offizielle Zulassung, das Amt auszuüben. Eine weitere Bedingung betrifft die Loyalität gegenüber der Krone: Der Konsul ist dazu angehalten, die Interessen des britischen Königshauses zu wahren. Wie in der Stellenausschreibung informiert wird, dürfen Bewerber demnach keiner Tätigkeit oder Unternehmung nachgehen, die im Widerspruch zu den Interessen der Regierung von König Charles stehen.

Bewerbungen für die Position können noch bis zum 15. Oktober um 23.59 Uhr eingereicht werden. Gefordert sind ein Lebenslauf und ein Anschreiben, beides in englischer Sprache und mit einer Länge von jeweils maximal zwei Seiten. Darin sollen Interessierte erläutern, warum sie sich für das Amt bewerben und inwiefern sie die genannten Kriterien erfüllen.