Ein schwarzer Ferrari, ein Grenzübertritt – und ein teurer Fehler. Was wie eine Szene aus einem Film klingt, wurde für einen Mann aus Luxemburg zur Realität. Denn wer mit einem Luxusauto reist, sollte nicht nur die Geschwindigkeit im Blick haben, sondern auch die Zollvorschriften.
Auto ohne Anmeldung: Zoll stoppt Ferrari aus der Schweiz
Ein 60-jähriger Mann aus Luxemburg musste bei der Einreise nach Deutschland tief in die Tasche greifen. Er hatte nämlich versäumt, seinen in der Schweiz zugelassenen Ferrari beim Zoll anzumelden. Bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt Singen fiel der Verstoß auf, wie aus einer Pressemeldung der Behörde hervorgeht.
Der Vorfall ereignete sich Anfang September am Zollamt Konstanz-Paradiesertor. Bei einer routinemäßigen Kontrolle fiel auf, dass der Ferrari nicht den geltenden Einfuhrbestimmungen entsprach. Fahrzeuge mit Zulassung außerhalb der EU – also zum Beispiel in der Schweiz – müssen bei der erstmaligen Einfuhr nach Deutschland verzollt werden, sofern keine der wenigen Ausnahmeregelungen greift, informiert das Hauptzollamt – was in diesem Fall nicht zutraf.
Teurer Fehler fliegt bei Grenzkontrolle auf: Ferrari-Fahrer muss 124.000 Euro zahlen
Der Sportwagen hat laut der Pressemeldung einen Wert von 195.000 Franken, umgerechnet rund 207.000 Euro. Insgesamt wurden 124.000 Euro für den Fahrer fällig, die sich aus 64.000 Euro Einfuhrabgaben und 60.000 Euro Sicherheitsleistung zusammensetzen. Doch damit nicht genug: Neben der sofort fälligen Zahlung wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe übernimmt nun die weitere Bearbeitung.
Die Sicherheitsleistung behält der Zoll laut dem Südkurier ein, um die zu erwartende Strafe aus dem eingeleiteten Steuerstrafverfahren mindestens anteilig zu decken. Dabei handle es sich nicht um eine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, gleichgesetzt mit Steuerhinterziehung. Immerhin: Der Mann konnte die Summe direkt vor Ort begleichen und seine Fahrt im Luxusauto fortsetzen.
Einfuhr unverzollter Autos nach Deutschland: kein Einzelfall – aber selten so teuer
„Leider ist dies kein Einzelfall, wenn auch der Warenwert der Fahrzeuge selten in diesem Preissegment liegt“, erklärt Sonja Müller, Sprecherin des Hauptzollamts Singen. Zwischen Januar und Juni 2025 wurden allein im Bezirk des Hauptzollamts 26 Autos mit Nicht-EU-Zulassung festgestellt, die von EU-Bürgern genutzt wurden. Die daraus resultierenden Einfuhrabgaben beliefen sich auf rund 71.500 Euro – der Ferrari-Fall übertrifft diese Summe also beinahe im Alleingang.
Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum 38 Autos entdeckt, die etwa auf Aufliegern transportiert wurden, jedoch ohne gültige Verzollungspapiere. Hier lag der Warenwert bei über 330.000 Euro, die fälligen Abgaben summierten sich auf 165.000 Euro.
EU-Grenzkontrollen: Wann Ausnahmen für die Einfuhr von Autos gelten
In bestimmten Fällen dürfen EU-Bürger Autos mit Nicht-EU-Zulassung in das Zollgebiet der EU einführen und vorübergehend nutzen, erklärt das Hauptzollamt Singen, etwa ...
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... bei professioneller Vermietung des Fahrzeugs, aber für maximal acht Tage,
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... bei Nutzung des Fahrzeugs im Auftrag des Zulassungsinhabers, der sich in der EU aufhält,
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... im Rahmen beruflicher Aufgaben mit Firmenfahrzeugen oder für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Doch diese Ausnahmen sind streng geregelt und wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldstrafen – wie im Fall des Ferrari-Fahrers.
Übrigens: Der neue ADAC-Winterreifen-Test 2025 untersucht auch das wachsende Angebot an kostengünstigen Reifen. Doch das Fazit lautet: Zwischen den günstigeren Winterreifen und den Premium-Modellen treten deutliche Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf die Fahrsicherheit, zutage. Wer mehr Geld auf den Tisch legt, bekommt dafür in der Regel auch eine merklich höhere Reifenqualität geboten.