- Worum geht es in dem geplanten Gesetz? Die bestehenden Vorschriften stammen aus dem Jahr 2001. Durch das Smartphone hat sich die Nutzung des Internets noch einmal stark verändert. Bei der Modernisierung des Urheberrechts geht es darum, die bestehenden Gesetze daran anzupassen, wie Nutzer heute auf Online-Inhalte zugreifen.
- Was hat es mit Artikel 13 auf sich? Er ist der wohl umstrittenste Artikel der geplanten Richtlinie. Artikel 13 betrifft kommerziell betriebene Plattformen, auf denen Nutzer Videos und andere Inhalte hochladen. Die Änderung sieht vor, die bisherige Haftung von den einzelnen Usern zum Teil auf die Plattformen zu verlagern.
- Wem soll das neue Gesetz helfen? Durch große Plattformen wie YouTube und Facebook werden ständig neue Inhalte ins Netz hochgeladen – zum Teil auch urheberrechtlich geschütztes Material. Der Künstler, Filmemacher, Journalist oder Musiker hat die Inhalte ursprünglich produziert, wird bei der Verbreitung über solche Plattformen aber nicht berücksichtigt. Kurzum: Plattformen wie YouTube verdienen Geld mit urheberrechtlich geschützten Inhalten von Dritten – aber nicht immer werden die dafür nötigen Lizenzen bezahlt.
- Warum? Derzeit vergüten Online-Plattformen Urheber auf freiwilliger Basis und nur in sehr geringem Umfang, da sie für die Inhalte nicht haftbar sind und daher wenig Anreiz haben, Vereinbarungen mit den Urhebern zu treffen. Denn bisher haftet der Nutzer für die von ihm hochgeladenen Inhalte. Jetzt sollen die Plattformen aktiv werden und verhindern, dass geschützte Inhalte nicht widerrechtlich hochgeladen werden.
- Wie soll denn sichergestellt werden, dass Inhalte nicht widerrechtlich hochgeladen werden? Kritiker warnen vor Uploadfiltern, die mittels Algorithmen die Inhalte filtern. Tatsächlich verwenden die großen Plattformen schon heute Filter, um zu verhindern, dass unerwünschte Inhalte hochgeladen werden. In dem neuen Gesetz ist allerdings kein Filter vorgegeben – lediglich die Pflicht, nicht-lizenzierte Inhalte von ihrer Webseite zu entfernen. Faktisch gibt es aber kaum Alternativen zu Filtern – die schiere Menge an Videos, die pro Minute allein auf YouTube hochgeladen wird, wäre anders kaum zu bewältigen.
- Was ist mit der Meinungsfreiheit? Es gibt keine Zensur. Inhalte, die bislang legal hochgeladen werden durften, können auch künftig online stehen. Die Gefahr, dass auch legale Inhalte in einem Filter hängen bleiben können, streitet das Europäische Parlament nicht ab – sieht aber die Verantwortung bei den Onlineplattformen, die entsprechende innovative Lösungen finden müssen. Sie sind sogar dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtmäßige Inhalte nicht beeinträchtigt werden. Außerdem müssen sie für die Nutzer schnelle Beschwerde- und Abhilfeverfahren einrichten.
- Bedeutet das das Ende von Wikipedia? Nein. Die geplante Regelung nimmt nicht-kommerzielle Online-Plattformen ausdrücklich aus, ebenso wie Plattformen für Bildung und Wissenschaft.
- Was ist mit Start-ups? Sie sind ebenfalls ausgenommen von der Richtlinie. Anbieter von Diensten, die seit weniger als drei Jahren bestehen, weniger als zehn Millionen Euro im Jahr erzielen und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben, unterliegen den neuen Regeln nicht.
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Worum es bei Artikel 13 geht
- Die EU will das Urheberrech tmodernisieren und erntet dafür jede Menge Kritik
- Was die Reform erreichen will
