- Binnenmarkt: Die EU ist die weltgrößte Volkswirtschaft: 15 Prozent des weltweiten Handels entfallen auf die Europäische Union. 24 Millionen Unternehmen, 512 Millionen Verbraucher. Der Warenhandel macht 25 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung der EU aus, Dienstleistungen zwei Drittel der EU-Wirtschaft.

- Schengenraum: Mit der Gründung des Schengenraums, benannt nach einem kleinen Städtchen in Luxemburg, wo der Vertrag geschlossen wurde, schaffte die inneren Grenzen in der EU ab. Ihm gehören inzwischen 28 Länder an: Neben der EU (ohne Rumänien und Bulgarien) nehmen auch Norwegen, die Schweiz und Island daran teil. Großbritannien und Irland haben die Vorschriften nur teilweise übernommen.
- Erasmus: Mehr als neun Millionen Menschen haben das Austauschprogramm Erasmus schon in Anspruch genommen. Inzwischen ist es nicht mehr nur an Studenten gerichtet.

- Euro: Die Gemeinschaftswährung wurde 2002 in Umlauf gebracht, heute gilt sie in 19 Ländern, lästiges Wechseln gehört der Vergangenheit an. International ist der Euro eine starke und stabile Währung. Krisen wie die Wirtschafts- und Finanzkrise, die Griechenland an den Rand der Pleite trieb, meisterte die Währungsgemeinschaft und schuf neue Sicherheitsmechanismen. Die Pläne zur Neuverschuldung des neuen Sorgenkinds Italien will Brüssel nicht akzeptieren.
- Telefonie und Internetnutzung: Die Kosten für Inlandsgespräche sind seit der Schaffung des Binnenmarkts um zwei Drittel gesunken, inzwischen entfällt sogar das Roaming im EU-Ausland: EU-Bürger können bei Reisen in der Europäischen Union zu denselben Bedingungen telefonieren und im Internet surfen wie zu Hause. Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime können wie gewohnt genutzt werden, das sogenannte Geoblocking wurde abgeschafft.

- Krankenversicherung: Die europäische Krankenversicherungskarte sichert den Zugang und die Versorgung durch öffentliche Krankenhäuser im EU-Ausland. Wer auf Reisen erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird, kann mit seiner deutschen Gesundheitskarte problemlos eine Klinik aufsuchen.

- Verbraucherschutz: Wenn der Flug ausfällt oder mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben EU-Bürger einen Anspruch auf Entschädigung. Die Rückgabe und Stornierungen von online bestellter Ware ist problemlos möglich – ohne Angabe von Gründen. Die EU-Produktvorschriften, die deren Sicherheit gewährleisten, zählen zu den strengsten der Welt.