Monatelang freut man sich auf den Urlaub. Zahlt schon mal Geld an. Bringt eine lange Anreise hinter sich. Und dann steht man endlich vor der Zieladresse – doch da gibt es gar kein Haus. Oder es steht dort zwar ein Haus, aber das wird nicht vermietet oder ist bereits mit anderen Gästen belegt. Urlaubern bei der Buchung im Internet falsche Unterkünfte unterzujubeln, ist zu einer beliebten Betrugsmasche geworden.
„Die Zahl der gefälschten Domains wird von Tag zu Tag mehr, es ist zum Verzweifeln“, stellte Monika Kowalewski, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Ferienhausagenturen, bereits Anfang des Jahres fest, als viele Deutsche ihren Sommerurlaub buchten. Und viele Urlauber bemerken den Betrug erst, wenn sie ihre Reise antreten.
„Nach den Sommerferien werden wir vermutlich wieder vermehrt solche Fälle auf den Tisch bekommen“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Was Urlauber im Betrugsfall tun können und wie man bei einer Urlaubsbuchung erst gar keinem Betrug aufsitzt – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was tun, wenn sich das Ferienhaus vor Ort als Fälschung entpuppt?
Wichtig ist vor allem, schnell zu reagieren: Beweise für den Betrug sichern, etwa Fotos machen, vor Ort und in Deutschland Strafanzeige stellen – das geht auch online. Und bei Vorauszahlungen die Bank kontaktieren, rät Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Auch die Verbraucherzentralen vor Ort helfen weiter. „Wir haben immer wieder Fälle, wo Betrogene auf diesem Weg ihr Geld zurückbekommen“, sagt Oliver Buttler. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg spricht von einer Aufklärungsquote von 30 bis 50 Prozent bei gefälschten Online-Reisebuchungen.
Wie erkennt man gefälschte Ferienhäuser schon vor der Buchung?
„Da muss man schon ein bisschen Detektiv spielen und Zeit investieren“, sagt Oliver Buttler. Denn die gefälschten Seiten sehen denen von echten Buchungsportalen oder seriösen Privatanbietern oft täuschend ähnlich. Häufig werden sogar die Fotos von dort geklaut und in die gefälschte Seite eingebaut. „Da kann man über die Google-Rückwärtssuche mal prüfen, wo das Foto sonst noch so auftaucht“, sagt Oliver Buttler.
Um möglichst seriös zu wirken, setzen auch die gefälschten Seiten Gütesiegel ein. „Die kann man inzwischen aber in jeder Bilddatenbank kostenlos herunterladen“, so Buttler. Deshalb auf das Siegel klicken und schauen, ob eine Verknüpfung zu einem anerkannten Gütesiegel-Unternehmen besteht, wie es der Deutsche Ferienhausverband vergibt.
Außerdem empfiehlt Buttler, nach negativen Bewertungen anderer Urlauber Ausschau zu halten. „Wenn Bewertungen gefälscht werden, dann vor allem positive.“ Und auf einen telefonischen Kontakt per Festnetz bestehen. „Ist jemand nur über WhatsApp oder E-Mail erreichbar, würde mich das stutzig machen“, sagt Oliver Buttler.
Er hat noch einen weiteren Tipp parat: Beim Tourismusverband vor Ort anrufen und fragen, ob der Vermieter dort überhaupt bekannt ist. Göran Holst vom Deutschen Ferienhausverband warnt vor Angeboten über soziale Medien wie Facebook oder Ebay Kleinanzeigen. „Hier fangen die meisten Betrüger an, bevor sie sich dann irgendwann eine eigene Internetseite zulegen.“
Werden gefälschte Seiten irgendwo gelistet?
Sind betrügerische Seiten bereits aufgeflogen, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich diese anzeigen zu lassen. Der Verband deutscher Ferienhaus-Agenturen listet Betrugsmeldungen auf seiner Website auf. Die Verbraucherzentralen stellen einen Fake-Shop-Finder zur Verfügung, mit dem man prüfen kann, ob ein Online-Shop seriös ist. Auch Watchlist-Internet ist ein solches Angebot, dahinter steht das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation.
Taucht die Internet-Seite des eingegebenen Ferienhauses bei solchen Angeboten nicht auf, heißt dies nicht automatisch, dass damit alles in Ordnung ist, sondern nur, dass die Betrüger noch nicht aufgefallen sind oder das Angebot so gut gemacht ist, dass die Warnfilter nicht anspringen.
Göran Holst hat noch einen Tipp: die Seite archive.org. Dort kann man eine beliebige Internet-Seite eingeben und sich anzeigen lassen, wie diese letzten Monat oder vor zehn Jahren aussah. „Ist ein Anbieter weniger als 12 Monate aktiv, wäre ich vorsichtig. Gibt es eine Seite dagegen schon länger als drei Jahre, kann ich mir recht sicher sein, dass es sich nicht um Betrüger handelt“, sagt Holst.
Prüfen Buchungsplattformen ihre Angebote nicht auf Betrüger?
Buchungsportale bieten in erster Linie die Möglichkeit, dass verschiedene Anbieter dort ihre Ferienhäuser präsentieren können. In der Regel werden die Angebote jedoch nicht vorab geprüft – es sei denn, die Seite weist entsprechend darauf hin oder die Suche lässt sich auf verifizierte Angebote einschränken. Geht bei der Buchung dann etwas schief, ist das in aller Regel nicht das Problem des Buchungsportals, da dieses nur als Vermittler agiert – sondern desjenigen, der gebucht hat.
Manche Buchungsportale haften aber auch in Betrugsfällen, wie Travanto bis 2000 Euro und fewo-direkt sogar bis 10.000 Euro. „Alle Anbieter, die das Siegel des Deutschen Ferienhausverbandes tragen, übernehmen im Betrugsfall mindestens 500 Euro“, sagt Göran Holst.
Wie sieht es mit Anzahlungen aus?
Zehn bis 30 Prozent des Preises vor dem Urlaub anzuzahlen, das ist dem Deutschen Ferienhausverband zufolge bei Ferienhausbuchungen üblich. Will der Vermieter mehr oder gar den gesamten Preis, sei dies ein Warnsignal. „Am besten wäre es immer, wenn man die Unterkunft erst bei Anreise vor Ort bezahlen kann. Diese Möglichkeit gibt es häufig aber leider nicht“, sagt Oliver Buttler. Aber auch wenn man über Kreditkarte oder Online-Zahlungsdienstleiter mit Käuferschutz wie beispielsweise Paypal bezahlt, können die geleisteten Beträge im schlimmsten Fall zurückgebucht werden.