Einmal nicht aufgepasst, und weg ist die Geldbörse. Taschendiebe haben sich in Urlaubsorten auf Touristen spezialisiert. Sie gehen skrupellos vor. Oft stellt man erst beim nächsten Einkauf fest, dass Smartphone, Reisepass, Personalausweis, Kreditkarten und Bargeld fehlen. Was nun?
Karten und Smartphone sperren
Wenn plötzlich auffällt, dass Geldbörse und Handy weg sind, sollte man im ersten Schritt alle Dinge sperren lassen. „Das ist wirklich das allerwichtigste. So können Diebe zumindest keinen größeren Schaden mehr anrichten“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Über die zentrale Rufnummer 0049 116116 lassen sich nicht nur Kredit- und Scheck-, sondern auch Sim-Karten, die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises, Online-Banking- und E-Mail-Accounts sperren.
Der Notruf ist 24 Stunden erreichbar und kostenfrei. Viele Geldinstitute sind bei den entstandenen Schäden zwischen Sperrnotruf und Diebstahl kulant. Oft bleiben Opfer nur auf einer Summe von 150 Euro sitzen. Manche Banken übernehmen die gesamte Summe, die von Kriminellen abgebucht wurde, bevor Karten gesperrt wurden.
Handy orten
Sowohl Android-, als auch Apple-Smartphones können über einen Computer oder andere internetfähige Geräte, geortet werden. Dies muss man vorher in den Einstellungen des Handys freigeben. Solange das Gerät nicht ausgeschaltet wird, kann man so den Weg in Echtzeit verfolgen. Das kann der Polizei helfen den Tätern auf die Schliche zu kommen.
Anzeige erstatten
Danach sollte umgehend die örtliche Polizei verständigt werden. Je schneller die Anzeige aufgenommen wird, desto schneller kann die Polizei auch im Fall ermitteln. „Das erhöht die Chancen, den oder die Täter zu fassen“, sagt Buttler. In spanischen Urlaubshochburgen haben es Touristen noch leichter. Dort kann man den Diebstahl übers Telefon unter der Nummer 902102112 anzeigen.
Danach erhält man einen Code, mit dem es bei den örtlichen Polizeistationen schneller geht. Unbedingt sollte man sich die Verlust- oder Diebstahlanzeige von der örtlichen Polizei ausdrucken lassen. Diese Dokumente werden später wichtig. Die deutsche Polizei müsse laut Buttler vom Urlaubsort aus nicht in Kenntnis gesetzt werden.
Ersatzdokumente beantragen
Wenn auch der Reisepass und Personalausweis abhanden gekommen sind, braucht man in den meisten Fällen Ersatzdokumente, um wieder nach Hause zu kommen. Auch Banken und Versicherungen verlangen diese, wenn sie für den entstandenen Schaden aufkommen sollen. Die Botschaften der Länder stellen Ersatzpässe aus. Mitbringen sollte man die Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei und – falls vorhanden – ein Passbild sowie eine Kopie des Reisepasses.

Falls beides fehlt, wird im Regelfall die Behörde am Wohnort kontaktiert, um die Identität zweifelsfrei festzustellen, weiß Oliver Buttler. Das Rathaus sendet der Botschaft per Mail das biometrische Passbild zu, das im Personalausweis abgebildet ist. Weil das länger dauern kann, sollte man genügend Zeit mitbringen. Außerhalb der Dienstzeiten können Touristen Auslandsvertretungen auch über den telefonischen Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Nummer 0049 0303018170 erreichen. Die Mitarbeiter können bei Diebstahl aber keinen Passersatz ausstellen.
Versicherung informieren
„Wenn Diebe im Auto oder Hotel einbrechen, greift die Außenversicherung„, sagt Peter Grieble, ebenfalls von der Verbraucherzentrale, der sich auf Versicherungen spezialisiert hat. Die Außenversicherung ist eine Teilversicherung der Hausratversicherung und deckt meistens zehn Prozent des Umfangs der gesamten Summe der Hausratversicherung ab. Ein Beispiel: Wenn die Hausrat einen Schaden bis 50 000 Euro abdeckt, übernimmt die Außenversicherung bei Einbruch im Ausland 5000 Euro.
Wann die Haftpflichtversicherung nicht greift
„Die Haftpflicht greift nur, wenn tatsächlich Räume oder Behältnisse, wie etwa der Safe aufgebrochen werden“, so Grieble. Wenn beispielsweise die Terrassentür offen steht, oder die Eingangstür im Apartment nicht abgeschlossen wurde, handelt der Tourist fahrlässig und die Versicherung greift nicht. Auch bei einem Raubüberfall greift die Außenversicherung. Bei Taschendiebstahl kommt sie für Schäden nicht auf.
Reisegepäckversicherung meistens nutzlos
Falls ganze Koffer oder Taschen gestohlen werden, könnte in Einzelfällen eine Reisegepäckversicherung helfen. Der geschädigte Tourist muss allerdings nachweisen, dass er mit dem Koffer Körperkontakt hatte, oder den Koffer die ganze Zeit beobachtet hat.

„Das ist oft schwierig, weil es sich doch meistens um Profis handelt, die gerade dann zuschlagen, wenn man eben nicht aufpasst“, erklärt Grieble. Darüber hinaus sei die Versicherung verhältnismäßig teuer. Viel wichtiger sei eine Hausrat- oder Auslandskrankenversicherung. Beide kosten wenig, decken aber viele Szenarien im Urlaub ab.
Wie man wieder an Geld kommt
Wer mit Freunden unterwegs ist, kann sich schnell mal Geld leihen. Wer allein im Ausland ist und bestohlen wurde, kann in Geldnöte geraten. In Einzelfällen hilft die Botschaft weiter, um etwa mit dem Taxi zum Flughafen zu fahren. Wer mehr Geld braucht, kann bei einigen Banken wie Western Union oder Anbietern, wie Moneygram, an Geld kommen.
Dafür muss eine vertraute Person in einer deutschen Filiale des Dienstleisters den gewünschten Geldbetrag einzahlen. Der Betroffene kann das Geld in einer vereinbarten Bank im Ausland empfangen. Dafür ist mindestens ein Ersatzausweis nötig. Hohe Gebühren fallen an. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich eine Ersatzkarte ins Ausland schicken zu lassen. Das dauert aber häufig lang. Ein weiterer Tipp: Wer ein Paypal-Konto besitzt, kann in vielen Hotels und Geschäften damit bezahlen.