Im Prozess Brugger Neumarktplatz ist der 53-Jährige unter anderem wegen versuchtem Mord an seiner eigenen, damals vierjährigen Tochter, angeklagte 53-Jährige zu neun Jahren Haft, einer Geldstrafe über 1500 Franken und einer ambulanten Maßnahme verurteilt worden. Zudem ist ein 13-jähriger Landesverweis angeordnet worden.

Entschädigung für Mutter und Tochter

Wie die ‚Aargauer Zeitung‘ am Freitag, 13. Januar, aus dem Verhandlungssaal in Schafisheim berichtet, muss der Beschuldigte überdies seiner Tochter eine Genugtuung über 25.000 Schweizer Franken, seiner früheren Partnerin, der Mutter des Mädchens, 10.000 Franken bezahlen.

Richter sieht subjektive Tötungsabsicht

Man sei sich sicher, dass eine subjektive Tötungsabsicht bestand, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht argumentiert: Der Beschuldigte habe das Kind gezielt ergriffen. Der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei aber nicht erfüllt, da keine unmittelbare Lebensgefahr bestanden habe, deshalb sei der Beschuldigte nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Dennoch habe der Richter von einer unerklärlichen, feigen Tat gesprochen.

Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft korrigierte ihren in der Anklageschrift formulierten Antrag (20 Jahre Gefängnis) am zweiten Verhandlungstag und forderte nunmehr eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren und neun Monaten, wie die „Aargauer Zeitung“ (AZ) berichtete. Weil der Vorwurf der Beleidigung und Bedrohung fallen gelassen worden war. Sie blieb dagegen bei der Forderung einer ambulanten Maßnahme und einem 15-jährigen Landesverweis.

Verteidiger plädiert auf ein milderes Urteil

Der Verteidiger des Beschuldigten plädierte der „Aargauer Zeitung“ zufolge auf versuchte schwere Körperverletzung und den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe zu verurteilen – dazu zu einer ambulanten Maßnahme und einem Landesverweis über zehn Jahre. Sollte das Gericht nicht auf versuchte schwere Körperverletzung, sondern auf versuchte Tötung entscheiden, forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

Auch für ihn und für seinen Mandanten sei das, was Geschehen sei, furchtbar. Das Geschehen sei dokumentiert und werde nicht bestritten, heißt es weiter. Doch bei einigen Fragen gebe es diametral entgegengesetzte Auffassungen. Etwa in der Frage, ob sein Mandant die Tochter tatsächlich habe umbringen wollen.

Der Beschuldigte äußert sich dann doch noch

Das letzte Wort hatte der Beschuldigte. Er nutzte dann doch noch die Gelegenheit, sich zu äußern. Die „AZ“ zitiert: „Ich möchte mich entschuldigen, für das, was geschehen ist. Ich weiß, dass es mein Fehler war, es ist einfach geschehen, ich kann es nicht rückgängig machen. Ich möchte mich bei meiner Ex-Partnerin und meiner Tochter entschuldigen und bedanke mich beim Gericht, dass es sich Zeit genommen hat.“

Die Vorgeschichte noch einmal zusammengefasst

Der heute 53-jährige Beschuldigte hatte am 17. August 2019 nach einem wohl heftigen Streit mit seiner Ex-Partnerin und deren Mutter seine vierjährige Tochter auf dem Neumarktplatz in Brugg kopfüber mehrfach zu Boden geschleudert. Das Mädchen hatte sich schwer verletzt.

Gutachter, Zeugen und Angehörige sagen aus

Seit Dienstag, 10. Januar, musste sich der Angeklagte in Schafisheim vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. Am ersten Verhandlungstag wurden der Gutachter, mehrere Zeugen und Angehörige gehört. Die Zeugenaussagen machten noch einmal die Grausamkeit der Gewaltausübung am damals vierjährigen Mädchen deutlich. Zudem wurden am zweiten Verhandlungstag Bilder von einer Überwachungskamera gezeigt. Der Angeklagte machte zunächst keine Aussagen.

Der Gutachter konnte sich die Gewalt am Mädchen nicht erklären. Er habe eher eine Gefahr für die Ex-Partnerin des Beschuldigten und deren Mutter gesehen.

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