Bundespolizei und Zoll haben am späten Dienstagnachmittag, 26. Juli, im Badischen Bahnhof Basel innerhalb weniger Stunden zwei Männer festgenommen, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden. Einer der beiden ist laut Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein ein wegen Körperverletzung Verurteilter. Er muss seine sechsmonatige Haftstrafe nach seiner Festnahme nun in einer Justizvollzugsanstalt absitzen.

Eine sogenannte Gemeinsame operative Dienstgruppe (GoD) mit Bundespolizei und Mitarbeitern des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit habe auf dem Badischen Bahnhof in Basel kontrolliert.

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Der 36-Jährige hat es plötzlich sehr eilig

Ein 36-Jähriger habe es angeblich sehr eilig gehabt, als die Streife dessen Personalien überprüfen wollte. „Es war gleich klar, warum der Mann lieber auf eine Kontrolle verzichtet hätte“, schreibt Friedrich Blaschke, Sprecher der Bundespolizeiinspektion. Laut seinen Informationen wurde der 36-Jährige im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung rechtskräftig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Mann habe seine Haftstrafe nie angetreten. Deshalb sei er zur Fahndung ausgeschrieben worden. Weiter würden ihm Betrugsdelikte vorgeworfen. Den Beamten lagen laut Angaben deshalb noch zwei Ersuchen von Staatsanwaltschaften vor, den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln.

Beamte nehmen 40-Jährigen Schwarzfahrer mit

Drei Stunden zuvor hatte die GoD-Streife einen 40-Jährigen im Visier. Laut Schilderungen stellten die Beamten fest, dass der Mann ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen des Erschleichens von Leistungen, war der Gesuchte zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Auf SÜDKURIER-Nachfrage präzisiert Blaschke: „Der Mann ist wegen Schwarzfahrens verurteilt.“

Vater des Gesuchten bezahlt die Geldstrafe

Der Gesuchte konnte den Betrag vor Ort nicht bezahlen, deshalb nahmen ihn die Beamten in die Diensträume der GoD mit. Der 40-Jährige habe seinen Vater verständigt. Der brachte zahlte die 900 Euro bei der Bundespolizei. Dies habe den Mann vor einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt, er kam wieder auf freien Fuß.

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