Am 16. Verhandlungstag im Hess-Prozess vor dem Landgericht Mannheim haben sich die beiden Angeklagten Christoph Hess und Peter Ziegler der „unrichtigen Darstellung“ nach dem Handelsgesetzbuch mit jeweils einer persönlichen Erklärung für
Villingen-Schwenningen
Hess und Ziegler räumen gegenüber dem Gericht Fehler ein
Angeklagte geben persönliche Erklärung zur „unrichtigen Darstellung“ ab. Eine betrügerische Absicht habe nicht vorgelegen, betonen die ehemaligen Firmenvorstände
