Der Schramberger Gemeinderat einigt sich auf die Geschossflächenzahl. Und: Die Zahl der Wohnungen wird nicht begrenzt.
Bent Liebrich (rechts) erläutert im Gemeinderat die Probleme mit den Stellplätzen bei einer dreigeschossigen Bebauung. Bild: Martin Himmelheber
Mit genau einer Stimme Mehrheit hat der Schramberger Gemeinderat beschlossen, dass im Neubaugebiet Bergacker IV in Tennenbronn künftig auch drei Vollgeschosse zulässig sein sollen. Auch die Begrenzung auf zwei Wohnungen je Gebäude soll entfallen. In