Den Song „Wackelkontakt“ des bayrischen Sängers Oimara hört man mittlerweile überall. Ohrwurm-Gefahr ergibt sich aus der wohl bekanntesten Zeile: „Wär ich ein Möbelstück, dann wär ich eine Lampe aus den Siebzigern.“
Aber ist eine Lampe eigentlich wirklich ein Möbelstück?
Mit dieser Frage hat sich schon 2009 das Landgericht Bochum beschäftigt. Das Urteil: Nein, eine Lampe ist kein Möbelstück. Geklagt hatte nämlich die Inhaberin einer Marke, die Möbel und auch Lampen verkaufte. Das tat sie über verschiedene Vertriebsschienen und somit auch unter verschiedenen Markennamen.
Die von ihr Beklagte bot auf ihrem Internetshop ebenfalls Lampen unter der gleichen Bezeichnung an. Die Klägerin sah das als Verletzung des Markenrechts und forderte eine Unterlassung.
Wie entschied das Gericht und was sagt der Duden?
Das Gericht wies ihre Klage allerdings ab. Der Markenschutz der Klägerin galt nur für ihre Möbel, aber nicht für die Lampen. Möbel und Lampen seien so weit voneinander entfernt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestehen würde. Außerdem definiert der Duden eine Lampe als Gerät und Träger einer künstlichen Lichtquelle – und nicht als Möbelstück.
Oimara nimmt es in seinem Song also nicht ganz so genau. Diese Erkenntnis hilft gegen den Wackelkontakt-Ohrwurm aber auch nicht.