Am Mittwoch, 16. März, wird die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht Realität. Das heißt, Beschäftigte in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen ebenso wie ambulante Pflegedienste bis zum
Pfullendorf
Hohe Impfquote in Pflegeeinrichtungen
Welche Folgen hat das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impflicht, die ab 15. März gilt, für Pflegeheime und Krankenhäuser?
