Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung angepasst, was Erleichterungen für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie verbindliche Vorgaben für die Beschäftigten bringt. Künftig gibt es in den Einrichtungen keine Beschränkungen mehr
Kreis Sigmaringen
Änderung in der Besucherreglung in den Krankenhäusern Pfullendorf, Sigmaringen und Bad Saulgau
Die überarbeitete Corona-Verordnung für Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen Landes ist in Kraft, wobei in der SRH Kliniken GmbH besondere Vorgaben gelten. Was ist die Ursache?
Pflegeeinrichtungen Landes ist in Kraft, wobei in der SRH Kliniken GmbH besondere Vorgaben gelten. Was ist die Ursache?
