Nach einem mehrheitlichen Beschluss des Meßkircher Gemeinderats werden sowohl die Grundsteuern A und B, wie auch die Gewerbesteuer zum 1. Januar 2022 angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe steigt
Meßkirch
Steuern steigen in Meßkirch zum 1. Januar 2022
Durch ein Anheben der Sätze für die Gewerbe- und die Grundsteuern rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 262 000 Euro. Die Höhe der einzelnen Steuersätze war im Meßkircher Gemeinderat umstritten.
