Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten wurde ein 50-jähriger Meßkircher wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vor dem Amtsgericht Sigmaringen verurteilt. Richterin Katharina Heinzelmann setzte die Strafe drei Jahre
Meßkirch
Anklage wegen Kinderpornografie
Wie ein „Sklavendaddy“ einem Mann aus Meßkirch einen achtjährigen Jungen als Sexualpartner für intime Handlungen anbietet und warum dessen Partner zur Selbstanzeige rät
