Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklägerin haben nach Ablauf der Frist Revision gegen das Urteil vom 26. August gegen einen 42-jährigen Fahrlehrer aus dem Landkreis Sigmaringen eingelegt. Das teilt das Landgericht Hechingen mit. Die 1.
Kreis Sigmaringen
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Haftentschädigung ein
Gegen das Urteil gegen den 42-jährigen verurteilten Fahrlehrer wird keine Revision eingelegt. Welche Entscheidung das Landratsamt Sigmaringen noch treffen muss.
