Am Ende haben zwei Verhandlungstage gereicht, um im Fall der Scheffelhallen-Brandstiftung ein Urteil zu finden. Jetzt steht fest: Der Angeklagte muss für drei Jahre und sieben Monate wegen fahrlässiger Brandstiftung und Sachbeschädigung in vier
Singen / Konstanz
Scheffelhallen-Brandstifter muss hinter Gitter: Das Landgericht Konstanz verurteilt ihn zu drei Jahren und sieben Monaten Haft
Beim Brand der Scheffelhalle geht das Gericht von Fahrlässigkeit aus – dass das Gebäude abbrennt, sei keine Absicht gewesen. Die Gründe, weshalb der 37-jährige Angeklagte aus dem Hegau nicht in eine psychiatrische Einrichtung muss.
