Singen / Konstanz
Scheffelhallen-Brandstifter muss hinter Gitter: Das Landgericht Konstanz verurteilt ihn zu drei Jahren und sieben Monaten Haft
Beim Brand der Scheffelhalle geht das Gericht von Fahrlässigkeit aus – dass das Gebäude abbrennt, sei keine Absicht gewesen. Die Gründe, weshalb der 37-jährige Angeklagte aus dem Hegau nicht in eine psychiatrische Einrichtung muss.
