Eigentlich ist es der Angeklagten auf den ersten Blick kaum zuzutrauen, dass sie mit einem großen Küchenmesser bewaffnet und wutentbrannt auf einen anderen Menschen losgeht. Auf der Anklagebank sitzt eine 55 Jahre alte Frau aus Radolfzell, die mit
Radolfzell
Psychisch kranke Frau bedroht ihre Nachbarin mit einem Küchenmesser
Eine 55 Jahre alte Frau aus Radolfzell hat ihre Nachbarin im gemeinsamen Hausflur mit einem großen Küchenmesser bedroht. Wegen ihrer psychischen Erkrankung gilt sie als schuldunfähig. Ihre Strafe ist auf Bewährung ausgesetzt worden, weil sie laut Gutachter mit den richtigen Medikamenten keine Gefahr für sich oder andere darstellt. Sie muss allerdings in enger medizinischer Betreuung bleiben.
