Es bleibt dabei: Die Stadt Konstanz enteignet am Hafner den ersten Grundstücksbesitzer, weil er seine Flächen nicht freiwillig an die Stadt verkaufen wollte. Diese Entscheidung, die das Regierungspräsidium Freiburg (RP) bereits im April 2025
Konstanz
Enteignung am Hafner rechtskräftig: Jetzt gehören alle Grundstücke im ersten Bauabschnitt der Stadt
Der Eigentümer legt keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg ein. Somit ist der erste Enteignungsfall bei der Entwicklung des geplanten neuen Stadtteils endgültig entschieden.
