Für angemessene Trauerfristen oder gar die Verarbeitung eines menschlichen Verlusts ist im baden-württembergischen Kommunalrecht kein Raum vorgesehen: Nur etwa zwei Wochen nach dem plötzlichen Tod des Ersten Beigeordneten der Stadt Waldshut-Tiengen,
Waldshut-Tiengen
Nach dem Tod des Beigeordneten Baumert: Suche nach Nachfolger beginnt mit Zähneknirschen
Als Nachfolger für den verstorbenen Ersten Beigeordneten wünscht sich der Gemeinderat einen Fachmann in Bauangelegenheiten. Doch für die Stellenausschreibung dürfen Kriterien nicht so eng gefasst werden.
