Kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Betäubungsmittel ist ein junger Mann, der sich bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten musste. Dem 18-Jährigen wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und unerlaubter Erwerb von Marihuana
St. Blasien
Die Verhandlung in St. Blasien gegen einen 18-Jährigen, der mit Marihuana erwischt wurde, wird zur erzieherischen Maßnahme
Susanne Lämmlin-Daun, Direktorin am Amtsgericht St. Blasien, gibt dem Angeklagten viele gute Ratschläge mit auf den Weg. Sie schildert zum Beispiel die negativen Auswirkungen von Drogenkonsum.
