Die anonymen Briefe, die ein unbekannter Verfasser Ende August im Namen des verstorbenen Lauchringer Bürgermeisters Bertold Schmidt in Umlauf gebracht hat, erfüllen keinen Straftatbestand. Zu dieser Einschätzung kommt nun die Staatsanwaltschaft
Kreis Waldshut
Geschmacklos aber nicht strafbar: Staatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf bei anonymen Wahlkampfbriefen
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat den Sachverhalt des Ende August im Umlauf gebrachten anonymen Schreibens, das den verstorbenen Lauchringer Bürgermeister Bertold Schmidt missbraucht und mehrere CDU-Politiker verunglimpft, untersucht. Nun liegt das Ergebnis vor.
