Wegen des Besitzes von knapp 200 kinder- und jugendpornografischen Videos und Bildern verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen 64 Jahre alten Mann aus einer Hochrheingemeinde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf
Hochrhein
Kinderpornos im Netz heruntergeladen: Bewährungsstrafe für Angeklagten
Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt einen 64-jährigen Mann wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos. Der Angeklagte räumt die Straftaten sämtlich ein.
