Die Botschaften oder auch die Kandidaten anderer Parteien mögen den persönlichen Ansichten noch so sehr widersprechen. Dennoch ist die Beschädigung von Wahlkampfplakaten kein akzeptabler Ausdruck politischer Ansichten, noch handelt es sich um eine
Meinung
Kommentar: Über die Stränge geschlagen
Die Zerstörung von Wahlplakaten ist kein Akt der politischen Meinungsäußerung sondern eine Straftat. Dabei stehen Leute, die selbst für ein öffentliches Amt kandidieren in besonderem Maße in der Pflicht.