Geständig war sie. Als Gründerin und Geschäftsführerin einer Bar im westlichen Bodenseekreis hatte die 57-Jährige während der Corona-Zeit 2020 und 2021 mehr als 30.000 Euro vom Geschäftskonto der Bar abgehoben und für ihre privaten Zwecke verwendet.
Überlingen
Schweizerin nutzt Corona-Hilfen für private Zwecke – vor Gericht akzeptiert sie ein Angebot
Das Amtsgericht verurteilt eine Frau wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs in fünf Fällen. Ihre Strafe: Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, Wertersatz und eine Auflage von 5000 Euro. So kommt es zu dem Urteil.
