Die Diakonie Baden appelliert an die Mitglieder des Bundesrats, dem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes nicht zuzustimmen.
Das Gesetz schreibt unter anderem bundeseinheitlich eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie im Fernverkehr von Bussen und Bahnen vor. Am Freitag debattiert der Bundesrat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundestag hatte das neue Gesetz in der vergangenen Woche beschlossen.
FFP2-Maske wird als Belastung betrachtet
Christian Könemann, Pressesprecher der Diakonie Baden mit Sitz in Karlsruhe, teilt auf Nachfrage mit: „Die Masken wirken sich auf den Arbeitsalltag des Pflegepersonals und auch der Bewohner in Einrichtungen der Altenhilfe aus.“ Gerade für Patienten mit Demenz sei es schwer zu begreifen, dass sie ihr Zimmer nur verlassen dürfen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen.
„Und für das Personal ist das dauerhafte Tragen über acht Stunden hinweg eine körperliche Belastung“, so Könemann. Die Diakonie Baden zählt rund 40.000 Mitarbeitende und betreut an 900 Standorten – auch im Schwarzwald, an Hochrhein und Bodensee – rund 80.000 Menschen.
Außerdem, sagt er, würden die geplanten Änderungen für die Einrichtungen wegen zusätzlicher Hygienemaßnahmen Mehrkosten bedeuten. „Vor dem Auslaufen der finanziellen Hilfen wurden die zusätzlichen Kosten für Masken, Hygienekonzepte und Desinfektionsmittel von den Kostenträgern übernommen“, erklärt Könemann. „Jetzt müssen sie die Einrichtungen tragen.“
Eine weiterer Kostenfaktor sei die Pflicht eines Hygienebeauftragten. „Diese Person bekommt für ihre zusätzlichen Aufgaben zwar eine Bonuszahlung.“ Aber: „Gleichzeitig steht ihre Arbeitskraft für pflegerische Leistungen nicht mehr zur Verfügung.“ Diese müssten dann durch Überstunden anderer Mitarbeitenden oder teure Leiharbeitskräfte ausgeglichen werden.

Der Rettungsschirm war zunächst bis Mitte des Jahres verlängert worden und ist zum 30. Juni ausgelaufen. Außerordentliche Aufwendungen der Einrichtungen werden damit seit Juli nicht länger vom jeweiligen Kostenträger übernommen. Laut Könemann fürchtet die Diakonie Baden nun, „dass etliche Einrichtungen in ihrer Existenz akut gefährdet sind. Einfach, weil sie nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen, die Mehrbelastungen abzupuffern.“
Das wiederum betreffe dann die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Personen. Zusätzlich verschärft werde die Situation durch Corona bedingte Personalausfälle.
Auch die Caritas schließt Probleme nicht aus
Rolf Steinegger, Vorstand der Caritas Hochrhein, sieht durch einen solchen Personalmangel ernsthafte Probleme: „Wenn ein Heim die Personalmindestquote nicht mehr abbilden kann, muss es Betten schließen. Spätestens die Heimaufsicht der Landkreise macht das auf jeden Fall. Wenn die Betten geschlossen werden, fehlen Ertragsbestandteile.“
So könne es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Außerdem könnte sich ein weiteres Problem mit dem neuen Gesetz verschärfen: „Der Dokumentationswahnsinn ist schon jetzt immens – da leidet die Branche seit Jahren drunter.“