Etliche Reisende müssen sich am Freitag darauf gefasst machen, dass sie ihr Ziel nicht wie geplant erreichen werden. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt, mehrere große Flughäfen bestreiken zu wollen, darunter auch den Stuttgarter. Was Betroffenen nun wissen müssen.

Worum geht es bei dem Streik am Flughafen Stuttgart?

Vom frühen Freitagmorgen bis in die Nacht auf Samstag sollen die Flughäfen in Stuttgart, München, Frankfurt, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen ganztägig lahmgelegt werden. Das hat die Gewerkschaft Verdi angekündigt. Mit dem Streik weitet sich der Tarifstreit im Öffentlichen Dienst aus. Mehr dazu lesen Sie hier.

Aufgrund des Streiks werden starke Auswirkungen auf den innerdeutschen Flugverkehr erwartet. Reisende müssen demnach am Freitag mit Verspätungen und Ausfällen rechnen.

Und auch in der kommenden Woche wird gestreikt: So kündigte Verdi für den 22. und 23. Februar Streiks etwa in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an.

Was kann ich tun, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Wird ein Flug infolge eines Streiks annulliert, haben Reisende zwei Möglichkeiten:

  • Sie können auf einen Ersatzflug drängen. Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist auch eine Umbuchung auf Bus und Bahn möglich. Wer die alternative Beförderung wählt, sollte allerdings beachten, dass er womöglich später ans Ziel kommt als geplant. Auch wird davon abgeraten, sich auf eigene Faust ein Ticket zu kaufen, da nicht gewährleistet ist, dass die Fluggesellschaft den Kaufpreis erstattet.
  • Sie verlangen ihr Geld zurück. In diesem Fall habe die Fluggesellschaft sieben Tage Zeit, um den Flugpreis zu erstatten. Bietet eine Airline einen Gutschein an, müssen Betroffene diesen nicht annehmen – es sei denn, sie erklären sich schriftlich dazu einverstanden. Wer die Erstattung wählt.

Allerdings gilt das nur für sogenannte Individualreisende, die direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hatten. Wer über eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht hat, wendet sich an den jeweiligen Vertragspartner.

Streik am Flughafen Stuttgart: Welche Entschädigung steht mir zu, wenn mein Flug gestrichen wurde oder verspätet ist?

Betroffene können – zusätzlich zur Rückerstattung des Ticketpreises – nun bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen, wenn ihr Flug gestrichen wurde. Wie Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, steht Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu, wenn ein Flug kurzfristig abgesagt wurde, also 13 Tage oder weniger vor Abflug. Die Höhe richtet sich unter anderem auch nach der Flugstrecke.

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Bei großen Verspätungen haben Flugreisende ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro nach EU-Fluggastverordnung. Das hat der Europäische Gerichtshof im Oktober 2022 entschieden.

Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Betroffene außerdem eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren, es sei denn, sie stimmen ausdrücklich zu.

Wichtig: Für eine Entschädigung ist entscheidend, wer streikt. Legen nicht die Piloten oder andere Beschäftigte der Airline die Arbeit nieder, sondern etwa Mitarbeiter der Flughafengesellschaft, ist ein Anspruch eher unwahrscheinlich. Mit der „Flugärger„-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Passagiere prüfen, wie ihre Chancen auf Entschädigung stehen und sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Maschinen der Fluggesellschaft Eurowings stehen in Stuttgart geparkt auf dem Vorfeld.
Maschinen der Fluggesellschaft Eurowings stehen in Stuttgart geparkt auf dem Vorfeld. | Bild: Bernd Weißbrod, dpa

Welche Ansprüche können Fluggäste bei einem Streik noch geltend machen?

Wer am Flughafen strandet, weil der Ersatzflug erst am nächsten Tag geht, habe Anspruch darauf, dass die Airline für die dadurch entstehenden Kosten aufkommt, so Buttler. „Das bedeutet zwar nicht, dass die Übernachtung in einem Fünf-Sterne-Luxus-Ressort bezahlt wird, aber eine Nacht im Mittelklassehotel und auch die Taxifahrt sollten übernommen werden.“

Zusätzlich können Betroffene kurzfristig Unterstützung von einer Fluggesellschaft erhalten, etwa um zu telefonieren oder E-Mails zu schreiben. Auch Essen und Getränke würden gegebenenfalls gestellt.

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Worauf sollten Betroffene bei einem Streik noch achten?

„Man sollte der Airline grundsätzlich die Möglichkeit geben, das Problem zu lösen“, sagt der Verbraucherschützer Buttler. Gelingt das nicht, weil etwa kein Ersatzflug angeboten werden kann, sollten Kunden ihre Rechte „beweisbar einfordern“ können.

Das bedeutet etwa, dass Gespräche unter Zeugen stattfinden, oder Beschwerden, die per App eingeschickt werden, mit einem Screenshot gesichert werden. Das helfe dabei, nachträglich ans Geld zu kommen.

Was gilt, wenn das Sicherheitspersonal streikt?

Ein Sonderfall bei Streiks an Flughafen tritt laut Verbraucherzentrale dann ein, wenn es Streiks beim Sicherheitspersonal gibt. Für die Sicherheitskontrollen ist die Bundespolizei zuständig, die diese Aufgabe oft an private Firmen überträgt.

Kommt es streikbedingt zu Verzögerungen bei den Kontrollen und Passagiere verpassen daraufhin ihren Flug, können sie keine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft machen – denn die hat in diesem Fall keinen Einfluss darauf. Mögliche Ansprüche können laut Verbraucherzentrale dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.

Nur wenn Annullierungen oder Verspätungen von Flügen die Folge eines Streiks sind, können Betroffene sich an die Fluggesellschaft wenden.