Das Bürgergeld hilft bedürftigen Menschen in Deutschland dabei, die Existenz zu sichern und einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Neben einem Regelsatz übernimmt das Jobcenter normalerweise auch die Wohnkosten der Leistungsberechtigten – also etwa Miete, Nebenkosten wie Wasser sowie Heizkosten.
Immer wieder bekommen manche Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger ab einem gewissen Zeitpunkt eine schriftliche Aufforderung zugeschickt, ihre Wohnkosten zu senken. Aber was ist damit gemeint? Warum bekommt man die Aufforderung? Und wie können Betroffene reagieren? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Aufforderung zur Senkung: Prüft das Jobcenter Wohnungskosten?
Wie hoch die Miete sein darf, damit das Jobcenter sie übernimmt, ist je nach Wohnort unterschiedlich. So gibt es etwa in den unterschiedlichen Städten auch verschiedene Grenzwerte für eine angemessene Miete. Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße bis 50 Quadratmeter liegt die Angemessenheitsgrenze in München seit Januar 2025 bei 890 Euro. In Berlin beträgt der Richtwert für eine Person (Stand Oktober 2023) 449 Euro, in Köln sind es 677 Euro.
Aber nicht nur die Miete, sondern auch unterschiedliche andere Kosten rund um die Wohnung, etwa Renovierungskosten und Kosten für Neubeschaffungen übernimmt das Jobcenter. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Bürgergeld-Empfänger laut der Bundesagentur für Arbeit bei ihrem zuständigen Jobcenter.
Übrigens: Die Merz-Regierung möchte das Bürgergeld grundlegend reformieren und durch die sogenannte Neue Grundsicherung ersetzen. Dabei soll es einige Änderungen im Vergleich zum Bürgergeld geben. Auch das Vermögen und dessen Prüfung sind betroffen. So soll die einjährige Karenzzeit beim Ersparten abgeschafft werden. Einige Experten sehen die Pläne allerdings skeptisch.
Wohnungskosten senken: Wieso werden Bürgergeld-Empfänger dazu aufgefordert?
Dass manche Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger rund ein Jahr nach dem ersten Bürgergeldbezug per Brief die Aufforderung bekommen, die Wohnkosten zu senken, ist kein Zufall. Denn es betrifft die Menschen, bei denen die sogenannte Karenzzeit ausläuft. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, in dem der Staat das Vermögen der Leistungsbezieher und die Kosten ihrer Unterkunft nicht prüft. In diesem Zeitraum werden die tatsächlichen Kosten für die Wohnung laut der Bundesregierung übernommen. Nach Ablauf der Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob die Wohnung nicht vielleicht doch zu teuer ist. Ist das der Fall, kommt der Brief.
Die Karenzzeit beträgt laut der Bundesagentur für Arbeit beim Bürgergeld ein Jahr. Weil das Bürgergeld 2023 eingeführt wurde, um das bis dahin geltende Hartz-IV-System abzulösen, heißt das: Seit 2024 laufen die Karenzzeiten derjenigen aus, die seit 2023 Bürgergeld beziehen. Die Jobcenter prüfen also seitdem, ob die Wohnkosten tatsächlich angemessen sind oder gesenkt werden müssen.
Übrigens: 2023 hat die Bundesregierung das Wohngeld Plus eingeführt, eine Weiterentwicklung des Wohngeldes. Diese Leistung kann jedoch nicht gleichzeitig mit Bürgergeld bezogen werden.
Aufforderungen zur Kostensenkung: Wie können Wohnkosten gesenkt werden?
Gesetzlich ist die Senkung der Wohnungskosten kaum geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Website: "Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten."
Kommt es tatsächlich dazu, dass ein Bürgergeld-Bezieher zur Senkung der Unterkunftskosten umziehen soll, werden die Aufwendungen für die Unterkunft nur solange in vollständiger Höhe anerkannt, bis ein Umzug möglich ist oder zugemutet werden kann – in der Regel jedoch für längstens sechs Monate, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Und: Das Jobcenter kann in diesen Fällen die notwendigen Kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und den Umzug sowie die Mietkaution übernehmen.
Doch Vorsicht: Wer Bürgergeld bezieht, sollte nicht einfach so umziehen. Vorher sollte man mit dem Jobcenter Rücksprache halten.
Aufforderungen zur Kostensenkung: Was können Bürgergeld-Empfänger tun?
Bekommt man als Bürgergeld-Bezieherin oder Bezieher die Aufforderung, die Kosten zu senken, beginnt damit eine Frist: In der Regel haben Leistungsberechtigte gemäß Paragraf 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II maximal sechs Monate Zeit, um die Kosten zu senken - etwa, indem sie eine neue, günstigere Wohnung suchen oder ein Zimmer untervermieten. So lange muss das Jobcenter weiter die Miete übernehmen.
Falls die Kosten nicht gesenkt wurden, kann es dazu kommen, dass das Jobcenter die Unterkunft künftig nur noch bis zur angemessenen Höhe bezahlt. Der Mieterverein Dortmund erklärt: „Die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und dem vom Jobcenter übernommenen Betrag müssen Sie dann selbst tragen.“
Wenn es aber in einer Stadt zum Beispiel gar keine freie Wohnung gibt, die der vom Jobcenter als angemessen geltenden Höhe entspricht, dann kann in Einzelfällen eine höhere Miete konkret angemessen sein und das Jobcenter muss die höhere Miete zahlen.
Übrigens: Nicht nur die Wohnungskosten, sondern auch die Größe der Wohnung spielt beim Bürgergeld eine Rolle. Auch hier gilt eine Schonfrist für Erst-Empfänger, bevor sie Abstriche bei der Wohnung machen müssen.