Pegah Meggendorfer

Wer einen Bürgergeld-Antrag stellen möchte oder während des Bürgergeld-Bezugs umzieht, weiß nicht immer sofort, an wen er sich wenden muss. Grundsätzlich sind die Jobcenter Leistungsträger für das Bürgergeld. Daher ist es ihre Pflicht Bürgergeld-Bedürftige zu betreuen. Aber an welches Jobcenter muss man sich genau wenden?

Antrag auf Bürgergeld: Welches Jobcenter ist zuständig?

Einen Antrag auf Bürgergeld kann man laut Agentur für Arbeit auch online stellen. Dafür muss man sich zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit registrieren. Das Jobcenter schaltet dann das Benutzerkonto frei. Hier sollte man einige Tage Bearbeitung einplanen, um das Bürgergeld rechtzeitig ausgezahlt zu bekommen. Ist man freigeschalten, kann man direkt den Antrag auf Bürgergeld stellen, alle erforderlichen Unterlagen als Nachweis hochladen und den Bürgergeld-Antrag übermitteln.

Der Vorteil des Online-Verfahrens: Die Unterlagen werden direkt an das zuständige Jobcenter übermittelt. Dieses richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers.

Bürgergeld: Wo bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Wer vor der Antragstellung noch Fragen hat oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigt, muss sich selbst an das zuständige Jobcenter wenden. Ist man unsicher, wo das ist, kann die Suche auf der Website der Agentur für Arbeit helfen. Hier kann man die Postleitzahl des Wohnortes eingeben und anschließend auf „Suchen“ klicken. Sollte es mehrere Treffer geben, kann man an der Seitenleiste nach „Jobcenter“ filtern. Nun wird einem das zuständige Jobcenter angezeigt.

Bürgergeld: Welches Jobcenter ist zuständig bei einem Umzug?

Wer umziehen möchte, sollte vorab wissen, welches Jobcenter am neuen Wohnort zuständig ist. Hier kommt es schnell zu übergreifenden Zuständigkeiten. Für Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten bei einem notwendigen Umzug in eine angemessene Wohnung, von der die Miete nicht zu hoch ist, kommt in der Regel das bisherige Jobcenter auf.

Wer aber die Kosten für die Kaution vom Jobcenter übernehmen lassen will, muss sich laut Agentur für Arbeit an das Jobcenter am neuen Wohnort wenden. Es ist darum wichtig, dass man den Mietvertrag erst unterschreibt, wenn das neue Jobcenter die Kosten anerkennt. Auch in diesem Fall findet man den zuständigen neuen Leistungsträger am einfachsten über die Suche der Agentur für Arbeit, wenn man die zukünftige Postleitzahl eingibt.

Übrigens: Das Jobcenter übernimmt häufig sogar mehr Kosten als man glaubt, zum Beispiel für den Auto-Stellplatz. Auch Sachgegenstände wie Möbel oder Kleidung kann man günstiger oder umsonst bekommen.