Das Bürgergeld soll erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Stütze bieten. Liegt ihr Einkommen unter dem Existenzminimum und können sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend bestreiten oder sind nicht erwerbsfähig, leben aber mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, können sie Bürgergeld beantragen.
Bringt sich ein Arbeitnehmer selbst verschuldet in die Situation der Erwerbslosigkeit – kündigt also eigenständig den Job – kann die Bundesagentur für Arbeit eine bis zu zwölfwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Für diese Zeit wird also keine Leistung gezahlt. Doch gibt es eine solche Sperrzeit auch beim Bürgergeld?
Kann man beim Bürgergeld eine Sperre bekommen?
Bürgergeld kann vor allem schrittweise um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. SPD, Grüne und FDP einigten sich im Juli mit ihrer auf den Weg gebrachten Wachstumsinitiative darauf, dass Verweigerer einer zumutbaren Arbeit Kürzungen der Leistungen von 30 Prozent für drei Monate auferlegt werden können. Als zumutbar soll eine tägliche Pendelzeit zur Arbeit von 2,5 Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gelten. Auch bei Schwarzarbeit sollen die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden.
In gewissen Fällen gibt es auch hier – ähnlich wie beim Arbeitslosengeld – eine Sperrzeit. So dürfen Jobcenter Arbeitslosen das Geld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigert wird.
Der Staat darf die Zahlung des Bürgergelds aber nicht gänzlich aussetzen. Der vollständige Wegfall ist „auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Debatte um das Bürgergeld hält an
Das Bürgergeld kostet den Staat jedes Jahr dutzende Milliarden Euro. Die Sozialleistung steht allgemein viel in der Kritik; aktuell führt die Politik eine Debatte um das Bürgergeld. Die schärferen Sanktionen sollen die staatlichen Ausgaben nun um 150 Millionen Euro senken.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld sogar komplett zu streichen. „Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist. Leistungskürzungen um zehn, 20 oder 30 Prozent reichen da nicht. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Vizechef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, findet dagegen, dass es mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar sei, Menschen in Deutschland dem Hunger auszusetzen. FDP-Generalsekretärs Bijan Djir-Sarai sprach sich wiederum für „weitere Reformen beim Bürgergeld“ aus, berichtet die dpa.
Übrigens: Die Regierung will viele Änderungen beim Bürgergeld auf den Weg bringen. Indes stellt sich im Kontext des Bürgergeldes immer wieder die Frage, was eine Bedarfsgemeinschaft ist.