Sven Koukal

Die Ampel-Koalition will mehr Bezieher von Bürgergeld dazu bewegen, eine Arbeit aufzunehmen: Das ist eines der Ziele, das durch die „Wachstumsinitiative“ erreicht werden soll. Dazu werden Änderungen am Bürgergeld nötig. Die Zügel für Empfänger werden angezogen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht im Deutschlandfunk von einem „Nachsteuern“. Was sich am Bürgergeld ändern könnte und warum das vom früheren Hartz IV bekannte Prinzip des „Fördern und Fordern“ neu betont wird, lesen Sie in diesem Text.

Was bedeutet die Wachstumsinitiative für das Bürgergeld?

Die aktuelle Bundesregierung will mit ihrer sogenannten Wachstumsinitiative mit diversen Maßnahmen die lahmende deutsche Wirtschaft in Schwung bringen. Wie das ZDF berichtet, umfassen die Ampel-Pläne unter anderem den Wohnungsbau und den verstärkten Einsatz von KI. Auch das Bürgergeld stellt eine Schraube dar, an der nun gedreht werden soll. Kritik an der Art und Umfang des Bürgergelds sind seit der Einführung laut geworden. Zuletzt als eine entsprechende Studie erschien, der zufolge der Anteil der Empfänger, die einen Job aufnehmen, gesunken sei.

Nachsteuern: Was könnte sich beim Bürgergeld ändern?

Das Bürgergeld würde, so schreibt beispielsweise Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), auf der Plattform X, durch „konsequentere Mitwirkungs- und Meldepflichten, neue Zumutbarkeitsregeln und schärfere Sanktionen“ einen „Schritt nach vorn“ gehen. Die Änderungen seien auch im Zeichen der Gerechtigkeit denjenigen gegenüber, die arbeiten. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ werde sich mehr auf das „Fordern“ verlagern.

Arbeitsminister Heil erklärte im Deutschlandfunk, dass es vertretbar sei, nun an gewissen Stellen nachzusteuern. So hätten die etwa Jobcenter rückgemeldet, dass es zu bürokratische Regelungen gebe. Insgesamt aber bleibe das Bürgergeld für Menschen in Not eine „verlässliche, solidarische Leistung“. Die geplanten Änderungen könnten folgende Bereiche des Bürgergelds betreffen:

- Eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden soll bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden zumutbar sein.

- Denjenigen drohen Kürzungen des Bürgergelds, die „zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnen“, berichtet das ZDF.

- Wird eine Meldung versäumt, drohen Kürzungen bis zu 30 Prozent.

- Wer schwarz arbeitet, dem sollen Bezüge für ein Vierteljahr um ebenfalls 30 Prozent gekürzt werden.

- Die Karenzzeit für „Schonvermögen“ soll laut Tagesschau auf sechs Monate verkürzt werden.

Übrigens: Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie selbst ermitteln, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht.