Ann-Katrin Hahner

Wenn das Arbeitslosengeld (ALG 1) nicht zum Leben reicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, ob und wie Sie Ihr Arbeitslosengeld aufstocken können, welche Hilfen infrage kommen und welche Schritte dafür nötig sind.

Kann man Arbeitslosengeld 1 aufstocken?

Tatsächlich ist es möglich, das Arbeitslosengeld 1 in Deutschland aufzustocken. Allerdings nur dann, wenn die Höhe der Leistungen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Dies erklärt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website. Je nach individueller Situation können verschiedene finanzielle Hilfen beantragt werden, darunter Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag – diese Leistungen können bei ALG 1 unterstützen

Wenn das Einkommen aus ALG 1 nicht ausreicht, können Bezieher der Bundesagentur für Arbeit zufolge zusätzlich Bürgergeld beantragen. Wichtig hierbei: Das Bürgergeld kommt erst ins Spiel, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld 1 kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag erhalten können.

Bürgergeld dient der Grundsicherung und wird bei dem zuständigen Jobcenter beantragt. Voraussetzung für diese ergänzende Leistung: Das Einkommen durch ALG 1 und mögliche Nebeneinkünfte liegt unter der gesetzlichen Bedarfsgrenze. Diese wird aus dem Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung berechnet. Wer zusätzlich zum Arbeitslosengeld Bürgergeld beantragen will, muss gegenüber dem Jobcenter Angaben zur finanziellen Situation, der Wohnsituation und eventuellen Vermögenswerten machen.

Bevor man zusätzlich zum Arbeitslosengeld Bürgergeld beantragen kann, sollte man aber den Anspruch auf Wohngeld prüfen. Dieses unterstützt Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen, und laut der Bundesagentur für Arbeit können auch Menschen, die in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben, einen Lastenzuschuss beantragen. Für einen Antrag auf Wohngeld sind im Gegensatz zu dem Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld nicht die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit zuständig, sondern die Stadt, Gemeinde oder der Landkreis, in dem ALG 1-Bezieher leben.

Eltern, die Arbeitslosengeld 1 beziehen, haben außerdem die Option, den Kinderzuschlag zu beantragen. Auf diesen besteht Anspruch, wenn das Einkommen nicht für die gesamte Familie ausreicht. Der Kinderzuschlag kann ALG 1 also ergänzen und helfen, die Lebenshaltungskosten für Kinder zu decken. Zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie Zuschüsse für Schulmaterial oder Vereinsbeiträge, können in diesem Zusammenhang ebenfalls beantragt werden.

ALG 1 – Welche ergänzenden Leistungen kommen infrage?

Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Bürgergeld oder eine der oben genannten zusätzlichen Leistungen hat, sollte eines der Online-Tools wie den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder den Kinderzuschlag-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Sollten diese Leistungen nicht infrage kommen, könnten ALG 1-Bezieher in einem nächsten Schritt überprüfen, ob ihnen möglicherweise Bürgergeld zusteht. Bürgergeld-Rechner, wie von der Caritas, bieten dabei einen guten Überblick. Sollte ein Anspruch bestehen, folgt ein Antrag beim Jobcenter. Für diesen werden Nachweise über die Einkommenssituation, der ALG 1-Bescheid und weitere Unterlagen benötigt. Welche Dokumente Sie außerdem einreichen müssen, erläutert die Bundesagentur für Arbeit noch einmal auf ihrer Website.