Es gibt bestimmte Ausgaben, die jeden Monat wieder auf dem Kontoauszug auftauchen. Dazu gehören etwa die Handyrechnung, der Internet- und Festnetzanschluss, diverse Abonnements zum Beispiel bei Streaminganbietern und als besonders großer Posten auch die Miete. Fällt auf der Haben-Seite von einem Monat auf den anderen plötzlich das Gehalt weg, kann es finanziell eng werden.
Wer seinen Job verliert und arbeitslos wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld bekommen. Das macht laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) etwa 60 Prozent oder bei Betroffenen mit Kindern 67 Prozent des vorherigen Nettoentgelts aus. Während das Einkommen also sinkt, bleibt die Miete gleich. Da stellt sich die Frage, ob neben dem Arbeitslosengeld auch Anspruch auf Wohngeld besteht.
Kurz erklärt: Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat und richtet sich laut dem Familienportal des Bundes an Menschen, die nur ein kleines Einkommen haben. Die Leistung dient als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt dem Familienportal zufolge von verschiedenen Faktoren ab:
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Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben
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Höhe des monatlichen Einkommens der Personen, die in der Wohnung leben
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Höhe der Miete
Grundsätzlich besteht der Verbraucherzentrale zufolge Anspruch auf Wohngeld, wenn Menschen ihre Miete oder den Kredit für ihre Immobilie nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Wenn Betroffene allerdings bereits eine andere Sozialleistung bekommen, die ihre Wohnkosten berücksichtigt, besteht laut dem Familienportal kein Anspruch auf Wohngeld. Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger können die Leistung demnach nicht bekommen. Wie sieht es mit Menschen aus, die Arbeitslosengeld erhalten?
Arbeitslosengeld und Wohngeld: Kann man es gleichzeitig bekommen?
Die kurze Antwort: Ja. Arbeitslosengeld und Wohngeld können gleichzeitig bezogen werden. Im Gegensatz zum Bürgergeld handelt es sich beim Arbeitslosengeld nämlich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Versicherungsleistung. Zudem werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die Mietkosten nicht gesondert berücksichtigt. Wer Arbeitslosengeld bekommt, kann demnach laut der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich Wohngeld beziehen, wenn die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht ausreicht.
Besteht Anspruch auf die Leistung, kann der Antrag auf Wohngeld laut der Verbraucherzentrale bei der Wohngeldstelle in der zuständigen Kommune oder online gestellt werden. In der Regel wird das Wohngeld dann für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Trotzdem müssen Betroffene oft mehrere Monate auf ihr Geld warten. Denn: „Viele Kommunen haben leider Probleme, mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge nachzukommen“, schreibt die Verbraucherzentrale. Der Antrag auf Wohngeld sollte also gestellt werden, sobald Anspruch besteht, und nicht unnötig hinausgezögert werden.