Viktoria Gerg

Normalerweise wird die Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Da die Zahlung stets nach einem festen System abläuft, stehen die Auszahlungstermine für 2025 bereits fest. Im Oktober dieses Jahres wird die Rente zum Beispiel am 30. oder 31. ausbezahlt. Das kann bis 23.59 Uhr erfolgen. Sollte die Rente nicht rechtzeitig auf dem Konto sein, sollten Rentner sich umgehend beim Renten-Service der Deutschen Post melden.

Auf verschiedenen Online-Portalen und in den Sozialen Netzwerken macht nun die Meldung die Runde, dass durch eine neue EU-Regelung die Rente ab Oktober ausbleibt. Was an den Gerüchten dran ist, erfahren Sie hier.

Neue EU-Regelung: Was hat es mit PSD3 auf sich?

Ab Oktober 2025 gilt mit PSD3 (Payment Services Directive 3) eine neue Regelung beim Überweisen. Laut dem Zahlungsdienstleister Payone soll die Regelung die Sicherheit elektronischer Zahlungen auf verschiedene Weisen stärken, besonderer Fokus wurde dabei auf Cybersicherheit und Datenschutz gelegt. Die Europäische Kommission will dadurch länderspezifische Unterschiede in Europa weiter abbauen, den Binnenmarkt stärken und grenzüberschreitende Zahlungen vereinfachen.

Konkret bedeutet das im Alltag, dass Banken unter anderem überprüfen müssen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, andernfalls kann die Überweisung abgelehnt werden.

Neue EU-Regelung: Bleiben Rentenzahlungen ab Oktober 2025 aus?

Im Netz verbreitet sich gerade das Gerücht, dass durch die neue Regelung die Rentenzahlungen ab Oktober ausbleiben würden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat dazu Stellung genommen und nennt die Meldungen Falschbehauptungen.

Die DRV erklärt, dass die Richtlinie verpflichtend bei Einzelüberweisungen gelte: „Kunden, die keine Verbraucher sind – zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.“

Rentnerinnen und Rentner seien von dieser Prüfung allerdings nicht betroffen, da die Deutsche Rentenversicherung „im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens“ entschieden habe, auf die IBAN-Namensprüfung bei den Rentenzahlungen zu verzichten. Die Gelder werden ab Oktober also wie gewohnt überwiesen, und zwar auch dann, wenn es kleine Abweichungen bei den Namen gebe.

Damit Seniorinnen und Senioren nicht durch Falschmeldungen getäuscht werden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, sich nicht über nicht-offizielle Internetportale und Soziale Medien zu informieren, da dort oftmals ungenaue und irreführende Informationen geteilt werden. Vielmehr sollten Versicherte sich bei allen Fragen rund um die Rente an die offiziellen Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Übrigens: Sollte sich die Kontonummer bei Versicherten ändern, muss das umgehend der Deutschen Post AG mitgeteilt werden, damit die Rente auch auf das neue Konto überwiesen werden kann.