Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht nicht davon aus, dass die geplante Freigabe von Cannabis in Deutschland bereits im kommenden Jahr umgesetzt wird. Das sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der Eckpunkte für die geplante Legalisierung der Droge. Die Materie sei ausgesprochen komplex. „Die Erstellung dieser Eckpunkte war keine Kleinigkeit und in der Komplexität geht das über das hinaus, was durch einen schönen Sudoku-Abend abgerufen wird.“ Auch die Vorbereitung eines konkreten Gesetzes werde keine Kleinigkeit. „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist.“
Erwerb und Besitz zwischen 20 und 30 Gramm zum Eigenkonsum
Konkret sehen die Eckpunkte zum geplanten Gesetz vor, Erwerb und Besitz „bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei“ zu lassen.

Der private Eigenanbau soll nach Lauterbachs Konzept in begrenztem Umfang erlaubt werden – vorgesehen sind drei Pflanzen pro Person. Wie das Verfahren zu Produktion und Vertrieb ausgestaltet wird, steht noch nicht fest. Auch inwieweit Cannabis künftig in Apotheken angeboten werden soll, ist nach Lauterbachs Angaben noch offen. Dies hänge davon ab, inwieweit andere lizenzierte Geschäfte dafür zur Verfügung stehen werden.
Obergrenze für zulässigen THC-Gehalt möglich
Wegen des Gesundheitsschutzes soll nach dem Willen von Lauterbach geprüft werden, ob für Menschen unter 21 Jahren die Einführung einer Obergrenze für den zulässigen THC-Gehalt eingeführt werden soll. Für die Älteren ist das aber nicht vorgesehen. Damit soll vermieden werden, dass ein Schwarzmarkt mit höher dosiertem Cannabis Aufschwung erfährt.
Das Bundeskabinett hatte seine Vorschläge zur Legalisierung zuvor beschlossen. Es handelt sich noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern zunächst um Grundzüge des geplanten Vorhabens, die nun in Brüssel zur Prüfung vorgelegt werden. Die Pläne sollen nach Lauterbachs Worten nur weiterverfolgt werden, wenn sie einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung standhalten.
(dpa/AFP)