Urlaub ist etwas wunderbares. Innerhalb der EU sind die Grenzen alle offen, anders als noch vor einigen Jahrzehnten gilt für EU-Bürger freie Fahrt. Doch die charmante Alpenrepublik Schweiz sorgt als einziges Nicht-EU-Nachbarland Deutschlands bei manchem Urlauber auf der Durchreise für etwas Unsicherheit. Immerhin gilt es hier beim Transit zwei Grenzübergänge zu überwinden. Doch Unsicherheit muss gar nicht sein.
Alles eine Frage des Verständnisses
Zugegeben: Wer es nicht ständig hört, für den klingt Schweizerdeutsch etwas seltsam, vielleicht ein bisschen nach Halsschmerzen und Rachenentzündung. Aber wer den Dialekt nicht versteht, braucht sich dennoch keine Sorgen zu machen: Denn Standarddeutsch wird auch in der Schweiz wichtiger und unsere südlichen Nachbarn sind freundlich und bemüht, verstanden zu werden. Scheuen Sie also nicht das Schwätzchen auf dem Rastplatz. Ein kleines Quiz zu den typischen Schweizer Begriffen finden Sie hier.
Übrigens gibt es mit Französisch, Italienisch und Rätoromanisch noch drei weitere Sprachoptionen. Doch egal wie, es zahlt sich aus, gut informiert in die Urlaubsreise zu starten.
Die Autobahn-Vignette ist Pflicht
Andres als beispielsweise in Frankreich oder Italien kann man in der Schweiz einfach ungeachtet irgendwelcher Zahlstellen auf der Autobahn (grün beschildert) einfach durchfahren. Voraussetzung ist die gültige Vignette.

Die gibt es für 40 Franken seit 1. August 2023 sogar digital, ansonsten als kleinen Aufkleber für die Frontscheibe in der Schweiz bei Poststellen, Tankstellen und an der Grenze bei allen besetzten Zollstellen während der Öffnungszeiten. Sie gilt für das laufende Jahr und den Januar des Folgejahres. Aber Achtung: Bitte die Verkehrsregeln genau beachten, denn...
Knöllchen sind sehr teuer!
In der Schweiz werden Verkehrssünden hart bestraft. Und das kann die Urlaubskasse ordentlich in Mitleidenschaft ziehen. So kostet ein Knöllchen für 10 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho in Deutschland in einer 50er-Zone innerorts 30 Euro, in der Schweiz muss der Fahrer dafür 120 Franken berappen. Deutlich teurer wird es in der Schweiz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 bis 15 Stundenkilometern. Hier wird ein Bußgeld von 250 Franken fällig, in Deutschland sind es dagegen nur 50 Euro. Hier die Übersicht über die Bußgelder in der Schweiz.
Und was passiert, wenn Verkehrsteilnehmer aus Deutschland ihre Knöllchen aus der Schweiz nicht bezahlen? Hier hat sich etwas geändert.
Gibt es derzeit eigentlich Personenkontrollen an der Grenze zur Schweiz?
Deutschland und die Schweiz gehören dem Schengen-Raum an, in dem eigentlich keine Grenzkontrollen vorgesehen sind. Grenzkontrollen wurden angesichts der Flüchtlingsthematik an der Deutsch-Schweizer Grenze ab Oktober 2023 aber wieder eingeführt.

In der Schweiz gibt es laut Informationen des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) weiterhin Zollkontrollen (Warenkontrollen) an den Grenzübergängen. Im Zusammenhang mit diesen Zollkontrollen, die beispielsweise zur Abklärung der Herkunft von Waren dienen. Es können allerdings auch Personenkontrollen durchgeführt werden.
Welche Dokumente muss ich dabei haben?
Wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hat, muss einen Personalausweis, eine Identitätskarte oder einen Reisepass vorweisen. Die Schweiz erkennt je nach Staat weitere Reisedokumente an. Außerdem gilt: Einreisende dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen und die dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein. Weitere Infos dazu gibt das SEM hier.
Wer einen Aufenthalt in der Schweiz plant und sich vielleicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit unsicher ist, für den empfiehlt sich oder ein Blick auf die Informationen des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Wie sieht es mit Mitbringseln und Urlaubsschnäppchen aus?
Auf der Rückfahrt mit neuen Sachen im Auto durch die Schweiz nach Deutschland. Viele fragen sich, ob man da beim Zoll irgendetwas beachten soll. Der deutsche Zoll informiert dazu in einer Mitteilung: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- und Seereisenden bis zu einem Warenwert von 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 175 Euro.
Welche Grenzwerte gelten in der Schweiz bei Einreise oder Durchreise?
In der Schweiz gilt der Grenzwert von 300 Schweizer Franken. Laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gilt zum Teil abgabenfreie Einfuhr, wenn Reisende aus dem Ausland zurückkehren oder in die Schweiz reisen. Mehrwertsteuer- und zollfrei sind demnach persönliche Gebrauchsgegenstände, wie beispielsweise Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportausrüstungen, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer, Reiseproviant und der Treibstoff im Tank des Privatfahrzeuges und bis zu 25 Liter im Reservekanister).
Gelten diese Grenzwerte für alle Waren?
Nicht ganz, denn es gibt darüber hinaus Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt. Das ist beispielsweise bei Tabakwaren und Alkohol der Fall. Wie die Experten des deutschen Zolls erläutern, werden diese beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
In Deutschland ist Cannabis mittlerweile erlaubt – wie ist es in der Schweiz?
Vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit heißt es zur rechtlichen Lage von Cannabiskonsum in der Schweiz: „Der Konsum von Cannabis mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von mindestens einem Prozent ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.“ Darf man mit Cannabis überhaupt über die Grenze? Es kommt auf die Menge an: Wer an der Grenze von Schweizer Zöllnern kontrolliert wird und geringe Mengen Cannabis – bis 10 Gramm – bei sich trägt, dürfte keine Probleme haben. Allerdings gilt das nur für einen „möglichen, aber nicht ausgeführten Eigenkonsum“, so die Kantonspolizei Thurgau.
Egal ob Deutschland oder Schweiz: Finger weg von Verbotenem!
Von Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die unter das Waffenrecht fallen, ausländischen Kulturgütern, bestimmten Lebens- und Arzneimitteln sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Was ist beim Abflug von einem Schweizer Flughafen aus zu beachten?
Von den Flughäfen in Zürich und dem Euroairport Basel-Mulhouse aus werden beliebte Ferienziele angesteuert. Hier lässt sich Zeit und Ärger sparen, wenn man die Tipps für Flugreisende beachtet: Von einer frühzeitigen Anreise mindestens zwei Stunden vor Abflug, über die Vorgaben für Gepäckstücke bis zu Informationen über Einreisebestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft und des Ziellandes, können Reisende einiges zum entspannten Flug beitragen. Reicht eine Identitätskarte oder wird ein Pass und vielleicht auch ein Visum verlangt? Informationen hat beispielsweise der Euroairport hier zusammengestellt.