Kein Stopp bei der Tankstelle oder beim Grenzübergang, sondern nur ein paar Klicks im Internet: Das wird ab 1. August ein neuer Weg zur Schweizer Vignette sein. Die Klebevignette existiert weiterhin, doch gibt es nun zusätzlich auch eine digitale Lösung, die E-Vignette.
Finanziell gibt es dabei keine Unterschiede, beide Varianten kosten 40 Franken (derzeit rund 41,60 Euro). Die E-Vignette wird es auf dem Portal www.e-vignette.ch zu kaufen geben, wie das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) jetzt informiert.
Das Amt verspricht eine sehr datenschlanke Lösung: Nur die Fahrzeugkategorie, das Zulassungsland und das Kennzeichen (Schweizerisch: Kontrollschild) müsse man angeben. Nicht angeben müsse man dagegen Informationen zu Halter und Fahrern des Autos, ebenso wenig müsse man ein Benutzerkonto einrichten. Freiwillig könne man eine E-Mail-Adresse angeben, um eine Quittung zu erhalten. Bisher ist das Portal noch nicht freigeschaltet, das soll am 1. August passieren.
Vorteile der E-Vignette
Der größte Vorteil der neuen Lösung ist, dass die E-Vignette an ein Kennzeichen geknüpft ist und nicht physisch an ein Auto. Wer also sein Auto im Laufe eines Jahres wechselt, sein Kennzeichen aber behält, kann ohne weiter tätig zu werden weiter auf Schweizer Autobahnen fahren.
Und das BAZG geht in seiner jetzigen Information sogar noch darüber hinaus: Pro Jahr sei je E-Vignette ein einmaliger Kennzeichenwechsel erlaubt, etwa bei Umzug.
Kein Problem mehr ist zudem ein Windschutzscheiben-Austausch: Hier gab es zwar bisher schon eine physische Ersatzvignette, dazu ist aber etwas Aufwand nötig – man muss nach Reparatur in Deutschland die kaputte Vignette und eine Werkstattrechnung an der Grenze vorweisen, dann gibt es Ersatz.
Vignette kann öffentlich einsehbar sein
Freiwillig könne zudem ausgewählt werden, dass die E-Vignette für das jeweilige Kennzeichen öffentlich einsehbar ist, so das BAZG. Das betrifft aber eher Spezialfälle. Es erleichtert etwa bei Autos für Carsharing oder Mietwagen den Einblick, ob schon eine gültige E-Vignette vorliegt. Nicht möglich ist derweil der Umtausch einer Klebevignette in eine digitale Vignette.
Ebenfalls ändert sich durch die neue Form nichts am Gültigkeitszeitraum: Die Vignette gilt jeweils von Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres – die aktuelle also seit Dezember 2022 und bis inklusive Januar 2024. Kürzere Zeiträume wären mit der E-Vignette technisch zwar denkbar – doch eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es in der Schweiz nicht und derzeit auch keine politischen Initiativen in diese Richtung.