Das Leben entlang des Hochrheins ist ja durchaus ländlich geprägt, was die Schaffhauser Polizei jüngst allerdings auf der Autobahn vorfand, geht dann doch zu weit: Denn auf der A4 war ein Traktor mit Anhänger unterwegs und behinderte den Verkehr. Die Polizei leitete den fehlbaren Landwirt daraufhin zur nächsten Ausfahrt.
Was war passiert?
Über die genauen Geschehnisse informiert die Kantonspolizei in einer Mitteilung wie folgt: Am 24. Februar um 15.45 Uhr fuhr ein Landwirt mit seinem Traktor samt Anhänger Höhe Einfahrt Schaffhausen-Nord auf die Autobahn 4 auf – prompt vor ein Fahrzeug der Schaffhauser Polizei.
Unauffällig verhielt sich der Fahrer in der Folge keineswegs, wie die Polizei schildert: „Den nachfolgenden Verkehr behinderte er nicht nur durch die für eine Autostraße viel zu langsame Fahrt. Zusätzlich kamen noch ein paar Spurwechsel über die deutlich sichtbare doppelte Sicherheitslinie hinzu, eine Fahrt über die Sperrfläche und die darauf folgende Weiterfahrt auf dem Pannenstreifen.“
Die dem Fahrzeuggespann nachfahrenden Polizisten konnten den Landwirt überholen und ihn zur Ausfahrt Herblingen leiten.
Eine Öllache und zu hohe Geschwindigkeit
Doch mit der Fehlentscheidung, die A4 zu befahren, war es nicht genug: Bei der anschließenden Kontrolle bildete sich laut Polizei unter dem Traktor eine große Öllache, da das Getriebe undicht und die Fronthydraulik nicht abgedeckt war.
Und dann war der Fahrer auch noch zu schnell unterwegs: Denn obwohl das Gespann für die Autostraße deutlich zu langsam war, überschritt der Landwirt die maximal erlaubte Geschwindigkeit für den Traktor mit Anhänger auch noch.
Wie geht es weiter?
Der fehlbare Landwirt wurde durch die Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, zur Anzeige gebracht.
Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge und dergleichen nicht auf der Autostraße verkehren und sämtliche Fahrzeuge nur in betriebssicherem sowie vorschriftsgemäßem Zustand in Verkehr gebracht werden dürfen.